Umzug mit der Bundeswehr ins Ausland

Umzug aus dienstlichen Gründen ins Ausland.

Ein Haus steht zum Verkauf

Umzug mit der Bundeswehr ins Ausland

Mit dem Informationspaket für Auslandsumzüge hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) einen übersichtlichen Wegweiser in Zusammenhang mit einem dienstlich bedingten Umzug ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland geschaffen.

Eine Versetzung ins Ausland stellt nicht nur für Sie sondern auch für Ihre Familie eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere der dann anstehende Auslandsumzug benötigt eine besondere Planung. Um diese zusätzliche Belastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, steht Ihnen das BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr  beratend zur Seite. Erste Informationen welche Auslagen erstattet werden können sowie Anregungen und Tipps wurden in einer Broschüre, dem Informationspaket für Auslandsumzüge zusammengefasst.

Sollten Sie zusätzliche Fragen zu Ihrem Umzug haben, zögern Sie nicht, sich vertrauensvoll an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter zu wenden. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit der Übersendung des Informationspaketes, welches Sie mit dem Bestellformular aus dem Downloadbereich anfordern können.

Kon­takt

Ansprechstelle Auslandsumzüge

Downloads

Informationen über Auslandsumzüge.

Vereinbarung für Auslandsumzüge

Mit der Vereinbarung für Auslandsumzüge hat das BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt einen übersichtlichen Wegweiser durch die Bestimmungen und Regularien eines Umzuges von und nach Deutschland geschaffen.

Diese Vereinbarung für die Durchführung von Auslandsumzügen von Beschäftigen des Auswärtigen Amts und von Bundeswehrangehörigen ist die Grundlage für die Erstattung der Beförderungsauslagen für das Umzugsgut und in bestimmten Fällen für den Pkw.

Die aktuelle Vereinbarung mit Anlagen und die Zustimmungserklärung für Möbelspeditionen finden Sie im Downloadbereich.

Fragen zur Erstattungsfähigkeit von Leistungen werden ausschließlich durch das für die Abrechnung von Auslandsumzügen zuständige Referat TMTravel Management 6 im BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beantwortet.

Down­loads

Vereinbarung für Auslandsumzüge.

Weitere Themen