Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr - Abrechnungsreferat TM 7 - Siegfried-Meister-Straße 10 Gebäude Nr. 101 86899 Landsberg am Lech
Wegbeschreibung anzeigenUmzug aus dienstlichen Gründen im Inland.
Für den Fall, dass Bundeswehrangehörige aus dienstlichen Gründen umziehen müssen, werden ihnen die notwendigen Umzugskosten erstattet. Näheres regeln das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zum BUKG (BUKGVwV).
Eine Personalmaßnahme (z. B. Einstellung, Versetzung zu einem anderen Dienstort, längerfristige Abordnung, Ausscheiden aus dem Dienst) kann einen Umzug notwendig machen. Sofern Sie eine sogenannte „Zusage der Umzugskostenvergütung“ bezogen auf die vorgenommene Personalmaßnahme oder eine Bewilligung der Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder der Berufsförderungsverordnung (BföV) von der Personalbearbeitenden Dienststelle erhalten haben, können Sie die umzugsbedingten Kosten der Bundeswehr in bestimmtem Maße erstattet bekommen.
Ein Umzug stellt stets eine organisatorische Herausforderung dar. Damit Sie von Beginn an auch in finanzieller Hinsicht richtig agieren, steht Ihnen das Kompetenzzentrum Travel Management BwBundeswehr mit dem Abrechnungsreferat TMTravel Management 7 in Landsberg am Lech von Anfang an beratend zur Seite. Nach telefonischem Erstkontakt erhalten Sie ein Info-Paket mit allen erforderlichen Antragsformularen.
Beratung zu dienstlich bedingten Umzügen und deren Abrechnung.
Das Kompetenzzentrum Travel Management BwBundeswehr Abrechnungsreferat TMTravel Management 7 in Landsberg a.L. ist zentral für die Beratung rund um einen Inlandsumzug und die Abrechnung der Umzugskostenvergütung zuständig:
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr
Abrechnungsreferat TMTravel Management 7
Siegfried-Meister-Straße 10
Gebäude Nr. 101
86899 Landsberg a. L.
Zentrale Ansprechstelle bei TMTravel Management 7: +49 8191-911-1708
Fax: +49 8191-911-181702
E-Mail: BAIUDBwKompZTMBwAbrStLandsbergUKV@bundeswehr.org
Eine Ausnahme stellen sogenannte Rucksackumzüge dar. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach der Dienststelle, bei der Sie nach Ihrem Umzug Dienst leisten werden. Bei den folgenden Dienststellen ist grundsätzlich TMTravel Management 7 für den Rucksackumzug zuständig:
In allen anderen Fällen ist das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich ihre zukünftige Dienststelle fällt. Die Universitäten der Bundeswehr sowie das BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst unterliegen Sonderregeln und haben daher eine eigene Zuständigkeit bezogen auf Inlandsumzüge.
Zum anspruchsberechtigten Kreis gehören:
Voraussetzung ist stets, dass Sie eine wirksame „Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV)“ oder eine andere der oben genannten Bewilligungen vorlegen können. Für die Erteilung der Zusage der UKV ist die Personalbearbeitende Dienststelle zuständig.
Die Zusage der UKV ergänzt eine von der Personalbearbeitenden Dienststelle verfügte Personalmaßnahme (z.B. Versetzung an einen neuen Dienstort). Mit ihr wird Ihnen zugesagt, dass Ihnen im Falle eines Umzugs an den neuen Dienstort die notwendigen Umzugskosten erstattet werden. Das bedeutet nicht, dass Sie zum Umzug verpflichtet sind. Welche rechtlichen Folgen an die Entscheidung geknüpft sind, wenn Sie nicht umziehen, sondern ggf. pendeln, erfahren Sie hier (PDF, 35,5 KB).
Für die Beantragung der Umzugskostenvergütung stehen Ihnen folgende Formulare im Formularmanagementsystem der Bundeswehr zur Verfügung:
Sollten Sie keinen Zugang zum Formularmanagementsystem haben, sendet Ihnen das Abrechnungsreferat TMTravel Management 7 die Formulare gerne per Mail zu. TMTravel Management 7 unterstützt Sie auch beratend beim Ausfüllen der Formulare.
Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag auf Umzugskostenvergütung erst stellen können, nachdem Sie Ihren Umzug durchgeführt haben. Vor dem Umzug können Sie einen Antrag auf Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Umzugskostenvergütung (z.B. Reisekosten für die Wohnungsbesichtigungsreise) stellen. Die gezahlten Abschläge werden bei der Endabrechnung verrechnet und die Umzugskostenvergütung mit einem Abschlussbescheid festgesetzt. Speditionskosten können nach Vorlage der Rechnung direkt von TMTravel Management 7 beglichen werden.
Der Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend zu machen. Das heißt Sie haben maximal ein Jahr nach Beendigung des Umzugs Zeit, um beim Kompetenzzentrum Travel Management BwBundeswehr bzw. bei „Rucksackumzügen“ beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum, in dessen Zuständigkeit die Dienststelle nach dem Umzug fällt - einen Antrag auf Umzugskostenvergütung zu stellen. Danach erlischt der Anspruch.
Ein „Rucksackumzug“ ist ein Umzug eines/einer (ledigen) Bundeswehrangehörigen, der/die
und
Bei einem Rucksackumzug haben Sie Anspruch auf Teile der Umzugskostenvergütung, nämlich Reisekostenerstattung für die Umzugsreise sowie eine pauschale Vergütung für sonstige Umzugsauslagen.
Mit dem Musterrahmenvertrag hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) einen übersichtlichen Wegweiser durch die Bestimmungen und Regularien eines Umzuges geschaffen.
Dieser Musterrahmenvertrag für die Durchführung von Inlandsumzügen von Bundeswehrangehörigen ist die Grundlage für die Erstattung. Den aktuellen Musterrahmenvertrag mit Anlagen und die Liste der Partnerunternehmen, die diesen Vertrag unterzeichnet haben, finden Sie im Downloadbereich.
Zuständig für den Musterrahmenvertrag „Inlandsumzüge“ ist das
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr
- Referat TMTravel Management 1 -
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Alles was Sie für Ihren Umzug benötigen.
Ansprechstelle für Beratung und Abrechnung
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr - Abrechnungsreferat TM 7 - Siegfried-Meister-Straße 10 Gebäude Nr. 101 86899 Landsberg am Lech
Wegbeschreibung anzeigenAnsprechstelle für den Musterrahmenvertrag „Inlandsumzüge“.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr - Referat TM 1 - Fontainengraben 200 53123 Bonn
Wegbeschreibung anzeigen