Versicherungsschutz für Soldatinnen und Soldaten

Versicherungsschutz für Soldatinnen und Soldaten

Datum:
Ort:
Bonn
Lesedauer:
3 MIN

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Der Versicherungsschutz von Soldatinnen und Soldaten bedarf besonderer Beachtung. Gerade wenn es um die allgemeine Absicherung geht, ist es enorm wichtig sich selbst zu schützen und auch die eigene Familie abzusichern.

Ein Soldat und ein ziviler Bundeswehrangehöriger bei einem Beratungsgespräch.

Mit Beginn der Dienstzeit ist vor allem der Schutz vor den finanziellen Risiken einer Dienstunfähigkeit wichtig.

Bundeswehr/Alyssa Bier

Das Angebot an Versicherungen für Soldaten, männlich wie weiblich, ist riesig groß. Aber nicht jede Police ist zwingend notwendig. Hinzukommt, dass der richtige Versicherungsschutz entscheidend vom Dienstverhältnis bei der Bundeswehr abhängt. Denn die Versorgungssituation stellt sich für den jeweiligen Status durchaus unterschiedlich dar. So macht es einen Unterschied, ob man sich im Status Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Reservist oder auch freiwillig wehrdienstleistend befindet.

Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservistendienst Leistende

Freiwillig Wehrdienstleistende unterliegen dem Wehrpflichtgesetz. Dies bedeutet, dass für sie das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt und auch, dass sie weiterhin über ihre Eltern in der Privathaftpflicht und auch Hausratversicherung mitversichert sein können. Was freiwillig Wehrdienstleistende selber abschließen sollten, ist z.B. eine Diensthaftpflichtversicherung für Schäden, die sie während des Dienstes verursachen. Sehr empfehlenswert sind auch eine Unfallversicherung und der frühzeitige Aufbau einer privaten Altersvorsorge.

Reservistinnen und Reservisten wird empfohlen, zusätzlich zu ihren „normalen“ Versicherungen, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Gemäß dem elften Sozialgesetzbuch sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit) verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Denn sie sind nicht mehr über Ihre Eltern mitversichert und die truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge) umfasst keine Pflegeleistungen. Neben einer Privathaftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung wird auch eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Für SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits eine eigene und vom Dienstherrn als eigenen Hausstand anerkannte Wohnung haben, ist auch eine Hausratversicherung sinnvoll.

Seit dem 1. Januar 2019 haben SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit aufgrund einer Gesetzesänderung nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst keinen Beihilfeanspruch mehr. Dies gilt dann auch für deren Ehepartner und Kinder. Sie können sich bei Dienstzeitende zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Beide Wege werden mit einem 50%igen Beitragszuschuss von Bund unterstützt. Der Beitragszuschuss ersetzt den bisherigen Beihilfeanspruch. Dringend empfohlen wird für SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit eine „kleine“ Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaft sichert dem Soldaten bei Ende seiner aktiven Dienstzeit wertvolle Zugangsrechte in den privaten Voll- oder Zusatzkrankenversicherungsschutz.

Früher an später denken! Ausgeschiedene Zeitsoldaten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) anhand ihrer Bruttobezüge, die sie während ihrer Dienstzeit erhalten haben, nachversichert. Da militärische Angehörige aufgrund ihres Anspruches auf unentgeltliche Versorgung durch ihren Dienstherrn keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sind die Bruttobezüge geringer als in der freien Wirtschaft. Um keine Nachteile gegenüber zivilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu haben, verbessert die Bundeswehr seit 2016 die Altersversorgung für SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit durch eine optimierte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, so früh wie möglich mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu beginnen.

Der Status Berufssoldat

Im Status Berufssoldat kann man sich während der aktiven Dienstzeit und darüber hinaus ab Pensionierung auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen. Wichtig ist die Absicherung für den Fall einer Dienstunfähigkeit und auch eine weltweit geltende Unfallversicherung hilft im Fall der Fälle. Berufssoldaten sollten auf jeden Fall eine sogenannte „große“ Anwartschaftsversicherung für die Zeit nach der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die jeder aktive/r Soldat/in genießt, abschließen, da sie nach ihrer Pensionierung beihilfeberechtigt sein werden. Auf diese Weise wird der Einstieg in die private Krankenversicherung gesichert. Gemäß dem elften Sozialgesetzbuch sind Berufssoldaten ebenso verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Besitzt man Wohneigentum, sollten neben der Privathaftpflichtversicherung, Diensthaftpflichtversicherung und Hausratversicherung auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Genaues Hinschauen lohnt sich!

Ein Soldat beim Ausfüllen eines Formulars

Es gibt verschiedene Versicherungen für den Auslandseinsatz des militärischen Personals. Art und Umfang richtet sich nach der persönlichen Situation des Einzelnen und sollte individuell ermittelt werden.

Bundeswehr / Jonas Weber

Zusätzlich zu den bisherigen Hinweisen sollte auch beachtet werden, dass bei privaten Auslandsaufenthalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nicht greift. Bei Krankenhausaufenthalten im Inland muss Verpflegungsgeld bezahlt werden und es können sonstige Nebenkosten anfallen.

Sollte ein Auslandseinsatz anstehen, müssen einige Sonderregelungen beachtet werden. Wichtig dabei ist die sogenannte “Kriegsklausel”. Bei Lebens- oder Unfallversicherungen muss das “passive Kriegsrisiko” im Versicherungsschutz mitversichert sein. Nur so ist gewährleistet, dass im Versicherungsfall entweder die Versicherung oder bei Leistungsverweigerung des Versicherers aufgrund der Kriegsklausel, die Ausfallbürgschaft des Bundes greift. Darüber hinaus empfiehlt es sich, rechtzeitig Vorsorge zu betreiben und alle bestehenden Versicherungsverträge genauestens zu prüfen. Denn wenn der Marschbefehl oder die Kommandierung erst einmal vorliegt, wird es deutlich schwieriger und teurer den benötigten Versicherungsschutz zu bekommen.

von Gerd Knau

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