Die Zulagen für Soldatinnen und Soldaten
Wer spezielle Aufgaben in der Bundeswehr übernimmt oder unter erschwerten Bedingungen seinen Dienst leistet, erhält neben dem Grundgehalt Zulagen für Soldatinnen und Soldaten.
Was für Zulagen zum Gehalt gibt es in der Bundeswehr?
Stellen- und Erschwerniszulagen in der Bundeswehr
Wer spezielle Aufgaben in der Bundeswehr wahrnimmt oder unter erschwerten Bedingungen seinen Dienst leistet, erhält bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen neben dem Grundgehalt Stellen- und/oder Erschwerniszulagen.
Stellenzulagen werden für die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in pauschalen Monatsbeträgen gewährt. Dies betrifft beispielsweise Soldatinnen und Soldaten in militärischen Führungsfunktionen, Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten als flugzeug- oder flugsicherungstechnisches Personal, im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, in der Cyberverteidigung, im maritimen Bereich, im Einsatzdienst der Feuerwehr, als Rettungsmediziner, als Fachärztin, etc.
Für Dienste, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind, werden Erschwerniszulagen gezahlt. Hierzu zählen unter anderem die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und Dienst zu wechselnden Zeiten, Zulagen für Tauchertätigkeiten, für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen, Verwendungen in verbunkerten Anlagen sowie für spezialisierte und Spezialkräfte der Bundeswehr etc.
Der individuelle Anspruch auf ggfs. zustehende Stellen- und / oder Erschwerniszulagen ergibt sich aus der Anlage I der Bundesbesoldungsordnungen A/B zum Bundesbesoldungsgesetz und aus der Erschwerniszulagenverordnung.