Welche Leistungen werden im Rahmen der medizinischen Versorgung erbracht?
Welche Leistungen werden im Rahmen der medizinischen Versorgung erbracht?
- Datum:
- Lesedauer:
- 1 MIN
Aktive Soldatinnen und aktive Soldaten
Als aktive Soldatin oder aktiver Soldat erhalten Sie für anerkannte Schädigungsfolgen weiterhin Leistungen der medizinischen Versorgung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
Die medizinische Versorgung der anerkannten Schädigungsfolgen nach dem Ende des Wehrdienstes erbringt die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn, im Auftrag der Bundeswehrverwaltung.
Zu den Leistungen zählen u.a. ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, mit Hilfsmitteln sowie die Gewährung einer Pauschale zum Kleider- und Wäscheverschleiß, Leistungen zur Mobilität oder bei Pflegebedürftigkeit. Den gesamten Leistungskatalog zur medizinischen Versorgung finden Sie in § 16 SEGSoldatenentschädigungsgesetz. Bei konkreten Fragen zum Leistungskatalog können Sie sich direkt an die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.