Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
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Der Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen ersetzt die Grundrente nach § 31 des Bundesversorgungsgesetzes sowie alle einkommensunabhängigen Zulagen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Die Zahlbeträge können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:
Grad der Schädigung | Ausgleichszahlung ab 01/2025 |
---|---|
30 und 40 | 418 € |
50 und 60 | 837 € |
70 und 80 | 1.255 € |
90 | 1.673 € |
100 | 2.091 € |
Stand: Januar 2025
Der Ausgleich erhöht sich für geschädigte Personen mit besonderer Belastung durch schwerste Schädigungsfolgen um 20 %.