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Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen

Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen

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Der Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen ersetzt die Grundrente nach § 31 des Bundesversorgungsgesetzes sowie alle einkommensunabhängigen Zulagen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Die Zahlbeträge können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:

Grad der SchädigungAusgleichszahlung ab 01/2025
30 und 40  418 € 
50 und 60  837 €
70 und 801.255 €
901.673 €
1002.091 €

Stand: Januar 2025

Der Ausgleich erhöht sich für geschädigte Personen mit besonderer Belastung durch schwerste Schädigungsfolgen um 20 %.

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