Soziales Entschädigungsrecht – Soldatenentschädigung
Willkommen auf der Internetseite des Sozialen Entschädigungsrechts (SERSoziales Entschädigungsrecht) der Bundeswehr. Die Unterabteilung VII 2 des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBUnfallversicherung Bund und Bahn) sind Ihre direkten Ansprechpartner bei Fragen rund um die Soldatenentschädigung.
Allgemeines und Leistungen
Die Voraussetzung für den Leistungsbezug ist eine Wehrdienstbeschädigung (WDBWehrdienstbeschädigung) mit anerkannten gesundheitlichen Schädigungsfolgen. Hierzu kann das Verfahren zur Anerkennung einer WDBWehrdienstbeschädigung von Amts wegen eingeleitet werden, ansonsten ist ein Antrag notwendig. Die Antragsformulare finden Sie hier.
Wenn Sie als Soldatin oder Soldat in Ausübung Ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erleiden, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Soldatenentschädigung. Das SEGSoldatenentschädigungsgesetz bildet hierfür seit 1. Januar 2025 die rechtliche Grundlage. Das Leistungsspektrum unterscheidet sich je nach Art und Schwere Ihrer Wehrdienstbeschädigung.
Das Leistungsspektrum umfasst:
• Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen (§ 11 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
• Leistungen der Medizinischen Versorgung (§§ 14 ff. SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 28 ff. SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
• Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§§ 33 ff. SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
• Erwerbsschadensausgleich (§ 37 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
• Erstattung von Sachschäden (§ 54 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
Ist die geschädigte Person an den Schädigungsfolgen verstorben, erhalten Hinterbliebene Leistungen nach den §§ 42 ff. SEGSoldatenentschädigungsgesetz.
Achtung: Der Anspruch entfällt bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Leistungsspektrum für Witwen/Witwer/gleichgestellte Personen umfasst:
• Eine Ausgleichszahlung (§ 43 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 46 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
Das Leistungsspektrum für Partnerinnen/Partner einer verfestigten Lebensgemeinschaft umfasst:
• Eine Ausgleichszahlung für die Dauer der ersten drei Lebensjahre des Kindes (§ 50 i.V.m. § 43 Absatz 1 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
Das Leistungsspektrum für Waisen umfasst:
• Eine Ausgleichszahlung (§ 44 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
Das Leistungsspektrum für Eltern umfasst:
• Eine Ausgleichszahlung (§ 45 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
Welche einmaligen Leistungen werden im Zusammenhang mit dem Tod der geschädigten Person erbracht?
• Überführungs- und Bestattungskosten (§§ 47, 48 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
• Sterbegeld (§49 SEGSoldatenentschädigungsgesetz)
Aktive Soldatinnen und aktive Soldaten
Als aktive Soldatin oder aktiver Soldat erhalten Sie für anerkannte Schädigungsfolgen weiterhin Leistungen der medizinischen Versorgung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
Die medizinische Versorgung der anerkannten Schädigungsfolgen nach dem Ende des Wehrdienstes erbringt die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn, im Auftrag der Bundeswehrverwaltung.
Zu den Leistungen zählen u.a. ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, mit Hilfsmitteln sowie die Gewährung einer Pauschale zum Kleider- und Wäscheverschleiß, Leistungen zur Mobilität oder bei Pflegebedürftigkeit. Den gesamten Leistungskatalog zur medizinischen Versorgung finden Sie in § 16 SEGSoldatenentschädigungsgesetz. Bei konkreten Fragen zum Leistungskatalog können Sie sich direkt an die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Leistungen der sozialen Teilhabe erhalten alle Soldatinnen und Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Leistungen der Sozialen Teilhabe nach dem SEGSoldatenentschädigungsgesetz sind:
• Leistungen zur Mobilität
• Reisekosten
• Haushaltshilfe
• Kinderbetreuungskosten
• Eingliederungshilfe
• Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
• Besondere Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Leistungen der Sozialen Teilhabe sollen einen aktuell bestehenden Bedarf abdecken, daher ist es sehr wichtig, dass Sie einen Antrag rechtzeitig stellen. Eine Bewilligung für Leistungen, die vor der Antragstellung in Anspruch genommen wurden, ist ausgeschlossen.
Das Fallmanagement ist gesetzlich verankert.
Haben Sie eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung oder einen entsprechenden Antrag gestellt? Wurde daneben beispielsweise ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet oder wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz die Ziele der Schutzzeit nicht erreichen? Oder brauchen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation eine Unterstützung, um Ihre vielfältigen Bedarfe zielgerichtet und ganzheitlich zu koordinieren? In diesen und weiteren Fallgestaltungen können Sie neben dem eigentlichen Verwaltungsverfahren ein Fallmanagement nach dem Soldatenentschädigungsgesetz in Anspruch nehmen. Das Fallmanagement ist Ihre koordinierende, begleitende und beratende Stelle im Wehrdienstbeschädigungsverfahren.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihre Anliegen so umfangreich oder komplex sind, dass Sie eine Begleitung oder Beratung durch das Fallmanagement benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Gemeinsam können wir herausfinden, ob und welcher Bedarf besteht und welche Hilfestellung Sie – auch außerhalb unseres Verfahrens – erhalten können.
Erkennen andere Stellen innerhalb der Bundeswehr (Sozialdienst, Lotse, ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden etc.), dass der Bedarf einer zentralen Begleitung im Fallmanagement besteht, erfolgt eine unmittelbare Mitteilung an das Team Fallmanagement. Das Team Fallmanagement kommt dann auf Sie zu, um den weiteren Weg mit Ihnen gemeinsam zu besprechen.
Sie wünschen sich Unterstützung durch das Team Fallmanagement?
Dann setzen sich direkt mit dem Team Fallmanagement in Verbindung. Näheres erfahren Sie ebenfalls im Flyer zum Fallmanagement.
Zentral steht Ihnen unsere Email- Adresse BAPersBwVII2.4FallMgmt@bundeswehr.org zur ersten Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist zuständig für:
• Verfahren zur Anerkennung einer WDBWehrdienstbeschädigung sowie Folge- und Änderungsanträge
• Änderungen Ihrer hinterlegten personenbezogenen Daten
• Medizinische Versorgung bei Wohnsitz/ gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
• Erstattung der Kosten selbstbeschaffter Maßnahmen der medizinischen Versorgung im In- und Ausland
• Leistungserbringung der Teilhabe am Arbeitsleben für aktive Soldatinnen und Soldaten
• Soziale Teilhabe (für aktive Soldatinnen und aktive Soldaten sowie für frühere Soldatinnen und frühere Soldaten - außer Hilfsmittelversorgung)
• Rechtsbehelfsverfahren
• Fallmanagement
Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Daneben ist die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn für geschädigte Personen nach Beendigung des Wehrdienstes zuständig. Ihr Aufgabengebiet umfasst:
• Heil- und Krankenbehandlung
• Hilfsmittelversorgung/ Orthopädische Versorgung (auch im Rahmen der Sozialen Teilhabe)
• Leistungen bei schädigungsbedingter Pflege
• Wohnungshilfe (für aktive Soldatinnen und aktive Soldaten sowie für frühere Soldatinnen und frühere Soldaten)
• Leistungserbringung der Teilhabe am Arbeitsleben für geschädigte Personen nach Dienstzeitende sowie für Witwen und Witwer.
Beachten Sie: Die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn ist nicht zuständig für die Medizinische Versorgung anerkannter Schädigungsfolgen im Ausland oder die Erstattung von selbst beschafften Maßnahmen.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Verfahren zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung
Die Entscheidung über die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDBWehrdienstbeschädigung) erfolgt durch das Referat VII 2.2 Grundentscheidung im BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Hier werden die rechtlichen und kausalen Voraussetzungen geprüft und nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Wurde bei Ihnen ein Grad der Schädigung (GdSGrad der Schädigungsfolgen) von mindestens 30 festgestellt, erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich nach § 11 SEGSoldatenentschädigungsgesetz.
Das folgende Video gibt Ihnen einen kurzen Überblick über den Verfahrensablauf:
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- Urheberrecht:
- © Bundeswehr
Hinweis zum Video: Seit dem 1. Januar 2025 bildet das SEGSoldatenentschädigungsgesetz die rechtliche Grundlage. Die monatliche Zahlung bei einem GdSGrad der Schädigungsfolgen von 30 beträgt 418 Euro und bei einem GdSGrad der Schädigungsfolgen von 100 2.091 Euro.
Unser neuer Partner: Die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn
Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBUnfallversicherung Bund und Bahn) ist seit dem 1. Januar 2025 neuer Partner der Bundeswehr. Sie erbringt für geschädigte Personen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses die medizinische und orthopädische Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich übernimmt die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn die Leistungen bei schädigungsbedingter Pflege sowie die Leistungserbringung der Teilhabe am Arbeitsleben und der Wohnungshilfe. Die Erfahrung und Spezialisierung der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn im Bereich der Versorgung bei Arbeitsunfällen führt zukünftig zu einer noch passgenaueren Versorgung für unsere Versorgungsberechtigten.
Bei individuellen Anliegen erreichen Sie die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn unter folgender Anschrift:
Unfallversicherung Bund und Bahn
26392 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
E-Mail: SEGSoldatenentschädigungsgesetz@uv-bund-bahn.de
Kontaktdaten BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
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Bundeswehr
Hotline zum Soldatenentschädigungsgesetz
Telefon +49 211 959 2800 Mo. - Do. 08.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr / Fr. 08.00 - 11.00 UhrTelefon +49 211 959 3800 Mo. - Do. 08.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr / Fr. 08.00 - 11.00 UhrE-Mail schreiben SEGSoldatenentschädigungsgesetz@bundeswehr.org -
Bundeswehr
BAPersBw VII 2.2 Grundentscheidung
E-Mail schreiben BAPersBwVII2.2@bundeswehr.org -
Bundeswehr
BAPersBw VII 2.3 Rentenleistungen und Kriegsopferfürsorge
E-Mail schreiben BAPersBwVII2.3RenteGrds@bundeswehr.orgE-Mail schreiben BAPersBwVII2.3KOFGrds@bundeswehr.org -
Bundeswehr
BAPersBw VII 2.4 Fallmanagement
E-Mail schreiben BAPersBwVII2.4FallMgmt@bundeswehr.org
Die Kontaktdaten der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn finden Sie hier.
Möchten Sie uns eine Änderung Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung, persönliche Verhältnisse etc.) mitteilen oder haben Sie Fragen zu Ihrer aktuellen Versorgungssituation oder zu einem laufenden Verfahren? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an SEGSoldatenentschädigungsgesetz@bundeswehr.org oder per Telefon an die sachbearbeitende Stelle. Diese können Sie Ihrem letzten Bescheid entnehmen.
Beachten Sie bitte, dass die per E-Mail übersandten Unterlagen unverschlüsselt übermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen aus Gründen der Datensicherheit die Übersendung auf dem Postweg.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Unterabteilung VII 2
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf