Ab 01.01.2025

Informationsseite Soldatenentschädigungsgesetz

Das Wichtigste zum Soldatenentschädigungsgesetz auf einen Blick

Gesetzentwurf

Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEGSoldatenentschädigungsgesetz) tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen bereit, die Sie vor und mit dem Inkrafttreten des Gesetzes benötigen. Dem Bereich Neuigkeiten können Sie die neuesten Entwicklungen und Bekanntmachungen rund um das Thema SEGSoldatenentschädigungsgesetz entnehmen.

In dem folgenden Erklärvideo haben wir die relevanten Eckpunkte des SEGSoldatenentschädigungsgesetz für Sie bereitgestellt:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Entscheidung, dass Ihre Gesundheitsstörung als Wehrdienstbeschädigung anerkannt wird, gilt auch über Ihr Dienstzeitende hinaus. Ein erneutes Antrags- und Verwaltungsverfahren ist nicht erforderlich. 

Die Höhe der finanziellen Entschädigungsleistungen – Ausgleich bzw. Grundrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz - wird im Vergleich zum bestehenden Recht erhöht. Die Höhe der monatlichen Zahlbeträge ab dem 1. Januar 2025 entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle:

Grad der Schädigungsfolgen

Höhe der aktuellen finanziellen Entschädigungsleistungen

Höhe der finanziellen Entschädigungsleistungen ab 2025
30  224 €  418 €
40  304 €  418 €
50  407 €  837 €
60  518 €  837 €
70  717 €  1255 €
80  867 €  1255 €
901042 €  1673 €
1001165 €  2091 €

Stand: Oktober 2024

Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erbringt die Unfallversicherung Bund und Bahn im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die medizinische und orthopädische Versorgung mit allen geeigneten Mitteln auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich übernimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn auch die Leistungen bei schädigungsbedingter Pflege sowie die Leistungserbringung der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Erfahrung und Spezialisierung der Unfallversicherung Bund und Bahn im Bereich der Versorgung bei Arbeitsunfällen führt bei den Soldaten und Soldatinnen zukünftig zu einer noch passgenaueren Versorgung.

Das Begrüßungsschreiben der UVB finden Sie hier.

Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die UVB finden Sie hier: https://www.uv-bund-bahn.de/versicherte-und-leistungen/soldatenentschaedigung/haeufig-gestellte-fragen/

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UVB

Betroffene können ihre Anträge in Zukunft digital stellen. Zusätzlich wird ein Onlinezugang eine zeitgemäße und barrierefreie Kommunikation ermöglichen.

Neuigkeiten

Sie haben allgemeine Fragen zum neuen SEGSoldatenentschädigungsgesetz? Ab dem 4. Dezember 2023 steht Ihnen unsere neue Hotline zur Verfügung. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr unter der Nummer 0211-959-2800. Alternativ können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail an SEGSoldatenentschädigungsgesetz@bundeswehr.org senden.

Sie haben Fragen zu Ihrer aktuellen Versorgungssituation oder zu einem laufenden Verfahren? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an SERSoziales Entschädigungsrecht@bundeswehr.org oder per Telefon an die sachbearbeitende Stelle. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf unserer Hauptseite unter der Rubrik „Wie Sie uns erreichen können“.

Sie möchten uns eine Adressänderung mitteilen? Dann wenden Sie sich bitte an die sachbearbeitende Stelle. Sie können diese Ihrem letzten Bescheid entnehmen.

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