Leistungen Freiwillige Wehrdienstleistende
Leistungen Freiwillige Wehrdienstleistende
Beiträge zu einer privaten Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§14a Abs. 4 ArbPlSchG und §14b Abs. 2 ArbPlSchG
Freiwilligen Wehrdienst Leistende, für die bereits seit mindestens 12 Monaten vor Wehrdienstbeginn eine private Alters- u. Hinterbliebenenversorgung (zum Beispiel private Rentenversicherung, „Riester“-Vertrag) besteht, können unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum des Wehrdienstes auf Antrag eine Erstattung dieser Beiträge erhalten.
Der Erstattungsantrag ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Wehrdienstes beim Referat VII 3.2 des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen.
Merkblatt §§ 14a,14b ArbPlSchG (PDF, 134,9 KB)
Antragsformular §§ 14a, 14b ArbPlSchG (PDF, 424,9 KB)