Auswirkungen auf den Anspruch von Sonderurlaub für Familienheimfarten

Auswirkungen auf den Anspruch von Sonderurlaub für Familienheimfarten

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Die Inanspruchnahme von ortsunabhängigem Arbeiten kann Auswirkungen auf den Anspruch von Sonderurlaub für Familienheimfahrten haben. Werden die Voraussetzung „Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage die Woche und kürzeste Entfernung zwischen Dienstort und Wohnort mehr als 150 km unterbrochen, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub nach § 18 Sonderurlaubsverordnung. 

Der neue Anspruchszeitraum beginnt wieder, wenn die Voraussetzungen „Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage die Woche und kürzeste Entfernung zwischen Dienstort und Wohnort mehr als 150 km“ erfüllt sind.

Bei Fragen hinsichtlich der (Sonder-)Urlaubsgewährung von Soldaten, Beamten oder Tarifbeschäftigten ist die Personalsachbearbeitung einer Dienststelle zuständig.


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