
Von der Nationalen Krisenvorsorge bis zur Amtshilfe
Die Bundeswehr als Helferin in der Not – im In- und Ausland
Die Bundeswehr als Helferin in der Not – im In- und Ausland
Der Auftrag der Bundeswehr geht über die Landes- und Bündnisverteidigung und die Beteiligung an Stabilisierungsmissionen hinaus. Die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus Krisengebieten im Ausland zählt ebenso dazu wie die Amts- und Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands. Auch international hilft die Bundeswehr bei Naturkatastrophen.
Der Schutz deutscher Staatsangehöriger hat überragende Bedeutung für die Auftragserfüllung der Bundeswehr, so die Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem Jahr 2024. Dazu zählt auch die Nationale Krisenvorsorge der Bundeswehr, die in der Verantwortung des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr liegt. Die Nationale Krisenvorsorge umfasst die Krisenprävention ebenso wie die Krisenreaktion. Auch die Beratung deutscher Auslandsvertretungen gehört zum Aufgabenspektrum der Nationalen Krisenvorsorge. Doch der Schutzauftrag erfordert auch, dass die Bundeswehr jederzeit militärische Kräfte bereithält, die in Krisenlagen deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger aus dem Ausland evakuieren können. Die Bandbreite reicht dabei von diplomatischen Evakuierungen unter Federführung des Auswärtigen Amtes bis hin zu einer robusten militärischen Evakuierungsoperation. Für letztere liegt die Durchführungsverantwortung bei der Bundeswehr.
Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls verfassungsrechtlich stark begrenzt. In der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Grundgesetz kommen jedoch regelmäßig Soldatinnen und Soldaten in Deutschland zum Einsatz. Sie helfen bei Flut- und Schneekatastrophen, löschen Waldbrände oder unterstützen zivile Behörden und Blaulichtorganisationen bei anderen Notlagen – immer auf Antrag und unter Führung ziviler Behörden.
Erste Ansprechstelle für Amtshilfeersuchen sind die Landeskommandos der Bundeswehr im jeweiligen Bundesland. Die Landeskommandos sind dem Operativen Führungskommando der Bundeswehr unterstellt, das alle Hilfs- und Unterstützungsleistungen koordiniert. Einen besonderen Stellenwert in der Amtshilfe hat die Territoriale Reserve der Bundeswehr: Reservistinnen und Reservisten im Heimatschutz und in den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos als zivil-militärische Verbindungselemente, die regional engagiert und vernetzt sind und die aktive Truppe bei ihren Aufgaben unterstützen.
Außerdem kann die Bundeswehr bei einem sogenannten Inneren Notstand eingesetzt werden. Nach Artikel 87a Absatz 4 des Grundgesetzes ist der Einsatz von Streitkräften durch die Bundesregierung zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes möglich. In diesem Fall können Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr den Schutz ziviler Objekte sowie die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer übernehmen.
Geraten durch Naturkatastrophen, schwere Unglücke und Epidemien Menschen im Ausland in Not, kann die Bundesregierung deutsche Soldatinnen und Soldaten als Helfende ins Krisengebiet entsenden. Bei dieser internationalen Katastrophenhilfe wirkt die Bundeswehr eng mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnern und Hilfsorganisationen zusammen.