Extremismus – „eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten“
Extremismus – „eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten“
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Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dienen mit der Waffe dem Schutz der Bundesrepublik und des Grundgesetzes. Als Staatsbürger in Uniform haben sie besondere Pflichten, die im Soldatengesetz festgeschrieben sind. Dessen Paragraf 8 verpflichtet sie zur Verfassungstreue. Matthias Koch ist Leitender Regierungsdirektor im Zentrum Innere Führung. Er erklärt, warum niemand in der Bundeswehr dienen kann, der gegen diesen Paragrafen verstößt.
4 Fragen an Matthias Koch
Leitender Regierungsdirektor im Zentrum Innere Führung
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Verfassungstreue?
Jeder Soldat und jede Soldatin hat nach Paragraf 8 des Soldatengesetzes die Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch das gesamte Verhalten für ihre Erhaltung einzutreten. Das wird auch als „politische Treuepflicht“ oder eben als „Pflicht zur Verfassungstreue“ bezeichnet. Sie verlangt von allen Soldatinnen und Soldaten, sich mit der freiheitlichen demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren, sie als schützenswert anzuerkennen und aktiv für sie einzutreten. Diese Pflicht verlangt auch, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diese verfassungsmäßige Ordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Um es aber klarzustellen: Verfassungstreue verlangt nicht, immer mit dem Regierungshandeln oder den dort vertretenen politischen Ansichten einverstanden zu sein. Die geforderte Loyalität gilt aber den fundamentalen demokratischen Grundsätzen, auf denen unser Staat fußt.
Warum hat diese Treuepflicht eine besondere Bedeutung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr?
Unser demokratisch verfasster Staat kann es nicht hinnehmen, dass Bürgerinnen oder Bürger ihre Grundrechte missbrauchen, um die demokratischen Fundamente, auf denen die Bundesrepublik aufbaut, zu bekämpfen. Das gilt erst recht für alle „Staatsdiener“ – etwa die Soldatinnen und Soldaten, aber auch die Beamtinnen und Beamten, die in ihrem Handeln die Staatsgewalt repräsentieren und ausüben. Gerade von ihnen muss erwartet werden, dass sie – trotz aller Unterschiede in persönlichen politischen Auffassungen – für die Grundpfeiler unseres demokratischen Staats einstehen. Der Gesetzgeber wollte mit der Pflicht zur Verfassungstreue letztlich sicherstellen, dass die Bundeswehr nicht zu einer bewaffneten Macht wird, von der eine Gefährdung unseres demokratisch verfassten Staates ausgeht, oder die gar zu seiner Bekämpfung eingesetzt werden könnte. Deshalb ist die Pflicht zur Verfassungstreue einer der wichtigsten und elementarsten Dienstpflichten. Ihre Verletzung ist eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten.