Vom Einzelfall zur Normalität: Kameradinnen

Vom Einzelfall zur Normalität: Kameradinnen

Datum:
Ort:
Kerpen
Lesedauer:
1 MIN

Was 1989 in den Medien noch als Sensation gefeiert wurde und heftige Diskussionen auslöste, ist mittlerweile zur Normalität geworden. Am 1. Juni 1989 begrüßte der damalige Verteidigungsminister Manfred Wörner die ersten fünfzig Sanitätsoffizieranwärterinnen in der Bundeswehr.

Schwarz-Weiß-Aufnahme: Mehrere Soldatinnen stehen beim Antreten nebeneinander

Erste weibliche San Soldatinnen bei der Grundausbildung in München.

Bundeswehr/Thomas Imo

Zu den Frauen der ersten Stunde gehört Michaela Pfeifer, heute ist sie Oberfeldarzt und Leiterin des Sanitätsversorgungszentrums in Kerpen. „Wir haben alle nicht mit einem solchen Medienrummel gerechnet“, sagt die Truppenärztin heute, „nicht einmal einen Marsch konnten wir ohne Kamerabegleitung machen“. Einer ihrer Beweggründe für den Dienst in der Bundeswehr war der Gedanke, dass auch Soldaten die beste medizinische Versorgung erhalten sollen. Die Entscheidung, zur Bundeswehr zu gehen, ist für sie bis heute die richtige geblieben.

Weibliche Sanitätsoffiziere seit 1975

Die ersten Soldatinnen traten schon 1975 ihren Dienst an. Damals öffnete die Bundeswehr die Laufbahn der Sanitätsoffiziere für Frauen. Die ersten Ärztinnen der Bundeswehr wurden direkt nach ihrer Approbation als Arzt in Uniform eingestellt. Sie haben ihren Dienst mit dem Dienstgrad Stabsarzt begonnen und wurden als Truppenärztinnen eingesetzt. Das Einstellungsverfahren war ähnlich dem des heutigen Seiteneinsteigers im Sanitätsdienst. Dies war möglich, weil der Sanitätsdienst der Bundeswehr bis heute nicht aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen darf.

Eine Soldatin liegend mit Gewehr im Anschlag

Seit 2001 dürfen auch Frauen Dienst an der Waffe leisten.

Bundeswehr/Sebastian Wilke

Ein Urteil mit tiefgreifender Wirkung

Frauen war der Dienst an der Waffe bis ins Jahr 2000 verfassungsmäßig untersagt. Artikel 12a Absatz 4 des Grundgesetzes besagte in seiner ursprünglichen Fassung, dass Frauen „auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“ dürfen. Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Januar 2000 verstößt diese Regelung aber gegen den Gleichheitsgrundsatz. Daher dürfen Frauen seit 2001 bei der Bundeswehr nicht nur im Sanitätsdienst oder im Musikkorps, sondern auch in Kampfeinheiten eingesetzt werden.

von Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr 

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