Im Jahr 1991 war Kambodscha in seinen Grundfesten zerstört – das Terrorregime der Roten Khmer, der Krieg mit Vietnam und der Bürgerkrieg hatten die gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen des Landes zunichtegemacht. Um für Frieden und Sicherheit zu sorgen, wurde ein Abkommen zwischen den Bürgerkriegsparteien geschlossen, das den Vereinten Nationen (UNUnited Nations) eine entscheidende Rolle für den zukünftigen Friedensprozess zuwies. Um Kambodscha den Übergang in eine friedliche Zukunft mit freien Wahlen zu ermöglichen, wurden die UNUnited Nations mit der Übergangsverwaltung betraut.
Dabei beteiligte sich die Bundeswehr von Oktober 1991 bis März 1992 mit bis zu 15 deutschen Sanitätssoldatinnen und Sanitätssoldaten an der Vorbereitungsoperation der UNUnited Nations in Kambodscha (UNAMICUnited Nations Advance Mission in Cambodia). Die zweite Mission war die erste offizielle sanitätsdienstliche Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Vereinten Nationen.
Vom 22. Mai 1992 bis 12. November 1993 übernahmen die deutschen Streitkräfte mit etwa 150 Sanitätssoldatinnen und Sanitätssoldaten sowie einem Feldlazarett mit 60 Betten die medizinische Versorgung für UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia (United Nations Transitional Authority in Cambodia) und Teile der Zivilbevölkerung. Dabei wurden rund 3.500 Menschen stationär und mehr als 110.000 ambulant behandelt. Mit UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia erreichte die deutsche Beteiligung an den Auslandseinsätzen eine neue Dimension. Erstmals wurde ein deutsches Truppenkontingent signifikanter Größe in den Auslandseinsatz entsandt.
Basis der UNAMIDUnited Nations - African Union Hybrid Operation in Darfur-Friedensmission unter Beteiligung der Bundeswehr waren die Resolution 717 des UNUnited Nations-Sicherheitsrates vom 16. Oktober 1991 und eine Entscheidung des damaligen Verteidigungsministers Gerhard Stoltenberg vom 25. Oktober 1991. Grundlage waren die UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia-Resolution 745 des UNUnited Nations-Sicherheitsrats vom 16. Februar 1992 und der Beschluss des Bundeskabinetts vom 8. April 1992.