Landes- und Bündnisverteidigung: Übungen sind der Schlüssel zur Einsatzbereitschaft
Militärische Fähigkeiten einsatznah zu trainieren: Das ist die Funktion von Übungen. Denn nur Streitkräfte, die ihr militärisches Handwerk beherrschen, können ihren Verteidigungsauftrag erfüllen. Mit der Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges übt die Bundeswehr dabei vermehrt im öffentlichen Raum.
Warum müssen Streitkräfte üben?
Glaubwürdige Abschreckung und wirksame Verteidigung erfordern einsatzbereite Streitkräfte, die ihren Auftrag durchhaltefähig erfüllen können. Militärische Übungen sind notwendig, um die dafür erforderlichen Fähigkeiten zu trainieren – von der Verlegung bis zum hochintensiven Gefecht, von der Planung und Sicherung der Nachschublinien bis zur Operationsführung in den Divisionsstäben.
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind dabei Übungsszenarien der Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Fokus gerückt, nachdem der Ausbildungs- und Übungsschwerpunkt in der Bundeswehr jahrzehntelang auf Auslandsmissionen zur Konflikt- und Krisenbewältigung lag.
Identische Fertigkeiten, andere Intensität
Die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung bedeutet: Zwar sind grundsätzlich die gleichen Fähigkeiten gefordert, das militärische Handwerk bleibt dasselbe. „Aufklären, Tarnen und Flugabwehr, Verteidigung, Verzögerung und Angriff – das wurde immer ausgebildet und geübt“, erklärt Oberstleutnant i. G. Markus H., Referent Übungen in der Abteilung Führung Streitkräfte, Militärische Übungen im Bundesministerium der Verteidigung. „Doch die Schwerpunkte und die Intensität unterscheiden sich.“
Nur wenn wir den Ernstfall üben, können wir im Ernstfall unseren Verteidigungsauftrag erfüllen.
Zur Vorbereitung auf einen Auslandseinsatz habe ein militärischer Verband bestimmte Fähigkeiten für einen klar begrenzten Auftrag in einem bestimmten sicherheits- und geopolitischen Umfeld geübt. Doch an der Landes- und Bündnisverteidigung sind im Ernstfall alle verfügbaren Kräfte beteiligt. Das genaue Operationsgebiet steht nicht fest – nur, dass es sich irgendwo auf dem Territorium der NATONorth Atlantic Treaty Organization befindet. Und beim potenziellen Gegner handelt es sich um in Umfang, Fähigkeiten und Ausrüstung ebenbürtige Streitkräfte, nicht um irreguläre Kräfte wie in den Auslandeinsätzen der vergangenen Jahrzehnte.
„Wirksame Verteidigung ist nur im Verbund möglich“
Auch die Größenordnung ist eine andere: Der Fokus liegt im Kampf im Großverband, nicht auf Teileinheiten. „Im Konflikt- und Krisenmanagement gibt es keine Divisionsstäbe, die Tausende von Soldatinnen und Soldaten in groß angelegten, hochmobilen Gefechten verbundener Waffen führen. Das ist eine Fähigkeit, die wir lange nicht gebraucht haben“, so H. Zudem sind alle Dimensionen beteiligt. Das heißt: Die Verteidigung zu Land, zu Wasser, in der Luft und im Cyber- und Informationsraum greift im Bündnisfall ineinander.
Dennoch sei heute vieles anders als im Kalten Krieg: „Deutschland ist kein Frontstaat mehr. Unser Auftrag ist die Bündnisverteidigung – ähnlich wie der der Westalliierten vor dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes.“ Deswegen müsse die Landes- und Bündnisverteidigung neu gedacht und geübt werden – auch multinational. „Keine europäische Nation verfügt über so viele militärische Kräfte und Mittel, dass sie über einen längeren Zeitraum allein verteidigungsfähig ist“, sagt H. „Wirksame Verteidigung ist nur im Verbund möglich.“
Mehr Übungen im öffentlichen Raum
Die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung bedeutet auch, dass die Streitkräfte wieder vermehrt im öffentlichen Raum üben. Das gilt vor allem für die Logistik. Verlegeübungen durch Deutschland und das europäische Bündnisgebiet der NATONorth Atlantic Treaty Organization in einen möglichen Operationsraum – ob im Landmarsch, auf dem Seeweg, der Schiene oder per Lufttransport – finden zwangsläufig im zivilen Umfeld statt. Doch auch die Nutzung ziviler Infrastruktur, beispielsweise wenn bei Übungen Panzer in Lkw-Werkstätten repariert werden, muss geübt werden.
Zudem steigen die Anforderungen an Flexibilität und Mobilität. In der Landes- und Bündnisverteidigung müssen alle Kräfte in der Lage sein, sich auf schnell verändernde Gegebenheiten einzustellen, die Kampftruppe ebenso wie die Unterstützungskräfte. H. betont: „Es geht darum, in jeder Situation und in jedem Gelände schnell gefechtsbereit zu sein und zugleich möglichst nahtlos versorgen zu können. Das bedeutet: Improvisation und Entbehrung statt Goldrandlösung und Komfort.“
Quadriga 2024: Die NATONorth Atlantic Treaty Organization übt den Bündnisfall
Es ist die größte Übung der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Landstreitkräfte seit dem Ende des Kalten Krieges: Steadfast Defender 2024. Rund 90.000 Soldatinnen und Soldaten aus 31 NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ländern plus Schweden trainieren die Abwehr eines Angriffs auf das Bündnisgebiet in Europa. Die Bundeswehr ist mit 12.000 Truppen und der vierteiligen Übungsserie „Quadriga 2024“ beteiligt: Geübt wird das schnelle Verlegen über die Drehscheibe Deutschland nach Norwegen, nach Rumänien und ins Baltikum sowie das Bekämpfen des Gegners vor Ort. Bei der Abschlussübung „Grand Quadriga“ im Mai üben die Panzertruppen des Heeres in Litauen das gemeinsame mechanisierte Gefecht.
FAQFrequently Asked Questions
Wo übt die Bundeswehr eigentlich? Warum fahren Militärkolonnen immer nur nachts an meiner Wohnung vorbei? Und kann die Bundeswehr nicht einfach nur auf Übungsplätzen üben? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.
Es gibt drei wesentliche Übungsformen: Planübungen, Gefechtsstandübungen und Volltruppenübungen. Bei Volltruppenübungen sind grundsätzlich alle Soldatinnen und Soldaten eines militärischen Verbandes beteiligt. Das schließt auch Unterstützungskräfte wie Sanitätsdienst, ITInformationstechnik und Logistik ein. Übungszweck ist, das reibungslose Zusammenwirken aller militärischen Kräfte zu trainieren – Nachschub- und Kommunikationslinien, medizinische Versorgung, militärische Führung und natürlich das eigentliche Gefecht. Sowohl dauerhaft aufgestellte Einheiten als auch Verbände, die auftragsbezogen zusammengestellt werden – beispielsweise die VJTFVery High Readiness Joint Task Force führen Volltruppenübungen durch, an denen dann mehrere tausend Soldatinnen und Soldaten beteiligt sein können.
Bei Gefechtsstandübungen werden nur die Stäbe eines Verbandes geschult. Hier geht es im Schwerpunkt darum, Führungsprozesse zu festigen und zu optimieren. Oft sind Gefechtsstandübungen in größere Übungsvorhaben integriert oder vorgeschaltet. Um eine ausgewogene Abwägung zwischen realistischen Zeitabläufen und effizienter Nutzung von Übungszeiten treffen zu können, werden hierzu oft Simulationen genutzt. Volltruppenübungen beinhalten neben Gefechtsübungen auch immer Gefechtsstandübungen.
Planübungen sind dagegen Übungen am grünen Tisch ohne reale Truppenbewegungen. Hierbei können sowohl einzelne Operationen mit klar abgesteckten Zielen als auch komplexe Szenarien mit weltweiten Auswirkungen durchdacht und ausgeplant werden.
Landes- und Bündnisverteidigung sowie internationales Konflikt- und Krisenmanagement erfordern grundsätzlich die gleichen militärischen Fähigkeiten, wenn auch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Doch Auftrag, Gegner und Größenordnungen unterscheiden sich und damit auch Komplexität und Umfang der Übungsvorhaben.
Wird die Bundeswehr im internationalen Konflikt- und Krisenmanagement eingesetzt, sind Einsatzmandat und Einsatzland klar definiert. Der Einsatzverband übt für bestimmte Bedrohungen in einem bestimmten Umfeld. Er durchläuft dabei verschiedene Phasen – Einsatzvorbereitung, Einsatz und Einsatznachbereitung –, wobei der höchste Ausbildungsstand während des Auslandseinsatzes erreicht ist. Die Landes- und Bündnisverteidigung ist dagegen eine Daueraufgabe. Entsprechend gilt es, den einmal erreichten Ausbildungsstand durch beständiges Üben zu erhalten und auch über Personalwechsel hinweg zu festigen.
Auch die potenziellen Gegner unterscheiden sich. Das internationale Konflikt- und Krisenmanagement ist geprägt von irregulären Kräften mit teils wechselnden Strukturen. In der Landes- und Bündnisverteidigung stehen sich dagegen professionell geführte Streitkräfte gegenüber, die in Fähigkeiten, Ausrüstung und Umfang ebenbürtig oder nahezu ebenbürtig sind.
Hinzu kommt, dass in der Landes- und Bündnisverteidigung in anderen Größendimensionen gedacht werden muss. So umfasste das umfangreichste Bundestagsmandat für Afghanistan rund 5.300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, während allein zur VJTFVery High Readiness Joint Task Force, der Speerspitze der schnellen Eingreiftruppe NATONorth Atlantic Treaty Organization Response Force, rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten gehören. Und die VJTFVery High Readiness Joint Task Force-Kräfte wären im Fall eines Angriffs auf einen NATONorth Atlantic Treaty Organization-Bündnispartner nur die ersten multinationalen Truppen vor Ort. Darauf folgen würden im ersten Schritte die Verstärkungskräfte der NATONorth Atlantic Treaty Organization Response und der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mitglieder.
Zudem erfolgt die Landes- und Bündnisverteidigung in allen Dimensionen – zu Lande, zu Wasser, in der Luft und im Informationsraum. Sie erfordert hoch einsatzbereite Streitkräfte, die beständig, einsatznah und regelmäßig auch in großen Verbänden in ihrem Einsatzraum üben: dem Land, das sie verteidigen.
Jährlich finden mehrere hundert Übungen der Bundeswehr statt, die weit überwiegende Zahl davon auf Truppenübungsplätzen. Bestimmte Aufgaben und Abläufen lassen sich jedoch nur freilaufend, also außerhalb von Bundeswehrliegenschaften, üben. Bei Marine und Luftwaffe ergeben sich die Übungsräume aus ihrem Auftrag, Seewege und Luftraum zu schützen – und das meist außerhalb von Übungsplätzen und nach dem Motto Train as you fight.
Aber auch Heer und Streitkräftebasis üben im öffentlichen Raum. So können Orientierungsmärsche, Straßenmärsche sowie Verlegungen militärischer Kräfte auf der Schiene, per Schiff oder Flugzeug sinnvoll nur außerhalb von Übungsplätzen durchgeführt werden. Das gilt auch für die Erkundung und die Nutzung ziviler Liegenschaften für militärische Zwecke, beispielsweise in Übungsszenarien der Landes- und Bündnisverteidigung. Selbst die Ausbildung und das Üben individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten einzelner Soldatinnen und Soldaten erfordern mitunter ein anderes Terrain als Truppenübungsplätze bieten können, beispielsweise Fallschirmsprünge, das Überwinden unbekannter Gewässer oder Abseilen in Gletscherspalten.
Auch virtuelle Trainings und Simulatoren sind fester Bestandteil des Ausbildungs- und Übungsspektrums der Truppe – zur einfachen Anpassung von Ausbildungsszenarien, zum drillmäßigen Üben von Abläufen und auch aus Ressourcen- und Kostengründen, beispielsweise in der Ausbildung von Eurofighter-Piloten oder Richtschützen im Kampfpanzer. Allerdings haben Simulatoren ihre Grenzen. Ob geplante Prozesse und geübte Fähigkeiten in der Praxis funktionieren – vereinfacht gesagt, der Richtschütze auch nach einer Woche körperlicher Belastung, bei Nässe, Kälte und schlechter Sicht noch zuverlässig trifft, der Eurofighter-Pilot den G-Kräften im Luftkampf standhält – zeigt nur das reale Üben. Deswegen sind Übungen in einem möglichst einsatznahen Umfeld für die Truppe unentbehrlich.
Die Streitkräfte befreundeter Nationen dürfen auf Antrag und gegen Vergütung auf Übungsplätzen der Bundeswehr üben. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Übungsvorhaben können beispielsweise aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden.
Eine Ausnahme bilden die Truppenübungsplätze der britischen und USUnited States-amerikanischen Streitkräfte in Sennelager, Grafenwöhr und Hohenfels. Sie sind den entsprechenden Nationen zur Dauernutzung überlassen worden, um dort für ihren Auftrag zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-Bündnisverteidigung zu üben. Vergleichbar ist dies mit dem Auftrag der Bundeswehr in Litauen im Rahmen der enhanced Forward Presence. Die multinationale Battlegroup Lithuania unter deutscher Führung hat den Auftrag, Litauen im Falle eines Angriffs zu verteidigen. Vor diesem Hintergrund dürfen die deutschen Soldatinnen und Soldaten auf den litauischen Truppenübungsplätzen in Rukla und Pabrade üben.
Mit der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung ist die Übungstätigkeit der Bundeswehr und ihrer internationalen Partner wieder stärker in den öffentlichen Raum gerückt. Anders als in Einsatzszenarien des internationalen Konflikt- und Krisenmanagements muss und kann eine wirksame Landesverteidigung nur dort geübt werden, wo sie stattfindet. Die Soldatinnen und Soldaten müssen Geographie und Gegebenheiten des Landes kennen, dass sie im Ernstfall mit ihrem Leben verteidigen.
Dies geht mit Einschränkungen und Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einher – von Verkehrsbehinderungen durch militärische Marschkolonnen auf den Straßen bis hin zu Lärm durch Schießübungen und Tiefflüge. Die Bundeswehr unterliegt dabei grundsätzlich denselben Gesetzen und Vorschriften wie zivile Unternehmen. Das bedeutet, das beispielsweise die für die Genehmigung von Schwertransporten zuständigen Gemeinden feste Routen und Fahrzeiten vorgeben, von denen die Bundeswehr nicht abweichen und beispielsweise tagsüber statt nachts fahren darf. Das gilt auch für den militärischen Flugbetrieb, der grundsätzlich denselben Regularien unterliegt wie der zivile Flugbetrieb. Hier hat sich die Bundeswehr freiwillig verpflichtet, Ausbildungs-, Übungs-, Erprobungs- und andere Flüge auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Auch werden Flüge nach Möglichkeit regional aufgeteilt, um beispielsweise einzelne Regionen nicht übermäßig durch Fluglärm zu belasten.
Die Bundeswehr übt im Schwerpunkt auf Standortübungsplätzen und Truppenübungsplätzen. Hier ist die Gefahr, versehentlich in eine Übung zu geraten, gering. Zwar sind gerade die weitläufigen Truppenübungsplätze oft Heimat zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und ziehen Erholungssuchende, Hundefreunde, Vogelliebhaber und Pilzsammler gleichermaßen an. Doch Übungsplätze sind militärische Sicherheitsbereiche.
Das Betreten und Befahren von Truppenübungsplätzen ist grundsätzlich verboten – aus Gründen des Geheimschutzes, aber auch zum Schutz der Zivilbevölkerung. Sind die Schranken an Zuwegungen geschlossen und rote Flaggen gehisst, besteht sogar Lebensgefahr. Dann wird scharf geschossen.
Auf einigen Übungsplätzen gibt es neben Militärischen Sicherheitsbereichen, die durchgängig für die Öffentlichkeit gesperrt sind, auch sogenannte Militärische Bereiche. Auch hier ist das Betreten verboten. Ausnahmen, wie etwa das Betreten der Übungsplätze außerhalb der Übungszeiten, werden in Aushängen am Übungsplatz, örtlichen Medien und amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde veröffentlicht. Sie können auch direkt bei den Kommandanturen der Truppenübungsplätze oder der Standortverwaltung der Kaserne erfragt werden.
Wichtig: Wird in zivilen Liegenschaften geübt, beispielsweise in Gewerbegebieten, werden auch diese für die Übungsdauer zu militärischen Sicherheitsbereichen, die nicht ohne Weiteres betreten werden dürfen. Dies ist jedoch eindeutig gekennzeichnet. Begegnet man dagegen Soldatinnen und Soldaten im Gelände oder im Straßenverkehr, beispielsweise bei einem Orientierungsmarsch, hat dies keine Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Gegebenenfalls sind die Verkehrsregeln zu Marschkolonnen zu beachten.
Übrigens: Auch als Wassersportlerin oder Wassersportler mit Kanu, SUP oder Segelboot kann man in eine Bundeswehrübung geraten, beispielsweise wenn Fallschirmjäger den Absprung über Gewässern üben. Hier begrenzt die Wasserschutzpolizei in der Regel das Übungsgebiet, um eine gegenseitige Gefährdung auszuschließen.
Marschkolonnen oder Konvois gibt es nicht nur bei Bundeswehr. Auch die Feuerwehr und Rettungskräfte sind oft in Kolonnen unterwegs. Die Regeln für andere Verkehrsteilnehmende sind dabei gleich: Jeder Konvoi ist als geschlossener Verband anzusehen und gilt damit als ein Fahrzeug. Das bedeutet: Fährt das erste Fahrzeug einer Kolonne über eine grüne Ampel, dürfen die anderen folgen, auch wenn die Ampel bereits rot zeigt. Das bedeutet auch, dass eine Marschkolonne nur geschlossen überholt werden darf. Ein Einscheren zwischen den Fahrzeugen, beispielsweise beim Überholen oder auch in einem Kreisverkehr, ist untersagt.
Eine Ausnahme gilt beim Auffahren auf mehrspurige Schnellstraßen und Autobahnen. Hier dürfen sich zivile Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer mit ihrem Fahrzeug bei längeren Konvois kurzzeitig zwischen die Kolonnenfahrzeuge einordnen. Marschkolonnen haben jedoch nicht grundsätzlich Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmenden. Das gilt nur für Konvois von Rettungsfahrzeugen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Marschkolonnen der Bundeswehr sind immer mit Flaggen gekennzeichnet. Blaue Flaggen kennzeichnen das erste bis vorletzte Fahrzeug, eine grüne Flagge das letzte Fahrzeug einer Kolonne.
Sogenannte frei laufende Übungen, die außerhalb von Truppenübungsplätzen der Bundeswehr stattfinden, werden in der Regel in den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde sowie, je nach Umfang und Bedeutung, in lokalen und überregionalen Medien angekündigt. Falls Truppenübungsplätze der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt dies auch für Übungen auf militärischen Liegenschaften.
Geht es um einen konkreten Zeitraum, können Bürgerinnen und Bürger geplante Übungsvorhaben beim zuständigen Landeskommando der Bundeswehr, den Truppenplatzkommandanturen oder in der örtlichen Kaserne erfragen.
Die Marschrouten militärischer Transporte, beispielsweise von Wehrmaterial und Munition zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte, werden aus Gründen der militärischen Sicherheit nicht öffentlich bekannt gegeben.
Für Fragen zu Ausbildungs- und Übungsflügen der deutschen Luftwaffe können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr unter 0800-8620730 oder per Mail an FLIZ@bundeswehr.org wenden.
Über militärische Schießübungen auf der Nord- und Ostsee informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Bei einigen Übungen der Bundeswehr und alliierter Streitkräfte kommen im begrenzten Umfang zivile Rollenspielende als Statistinnen und Statisten zum Einsatz, beispielsweise als Darstellende in der Gesprächsaufklärung, Verletzte und Verwundete oder zu evakuierende Zivilbevölkerung. Die Rollenspielenden werden entweder tageweise oder für den gesamten Übungszeitraum über Agenturen vermittelt. Die Bundeswehr selbst beschäftigt keine zivilen Darstellerinnen und Darsteller.
Sogenannte Manöverschäden, also Flur- und Forstschäden, Schäden an Straßen und Wegen sowie sonstige Schäden, die die übende Truppe verursacht, lösen einen Schadensersatzanspruch des geschädigten Eigentümers oder Pächters gegen die Bundesrepublik Deutschland aus. Der Schadensersatzanspruch kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Übungsende schriftlich bei der Gemeinde geltend gemacht werden, in deren Verwaltungsbezirk sich der Schaden ereignet hat.
Handelt es sich um eine bi- oder multinationale Übung oder wurde der Schaden von übenden Soldatinnen oder Soldaten einer NATONorth Atlantic Treaty Organization-Streitkraft verursacht, ist die jeweils regional zuständige Schadensregulierungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der richtige Ansprechpartner für Schadensmeldungen.
Übungen der TSKTeilstreitkräfte und Org-Bereiche im Überblick
Ob Heer, Marine, Luftwaffe, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst oder Cyber- und Informationsraum - alle Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr üben regelmäßig ihre Fähigkeiten, um im Ernstfall einsatz- und verteidigungsbereit zu sein. Auch Zertifizierungsübungen für multinationale Verpflichtungen wie die NATONorth Atlantic Treaty Organization Response Force sowie Informationslehrübungen sind fester Bestandteil des Übungskanons der Bundeswehr. Am häufigsten übt das Heer, allein wegen der personellen Stärke von rund 60.000 Soldatinnen und Soldaten. Unterstützer wie Sanitätsdienst, Logistik, Feldjäger und Fernmelder üben dagegen selten allein, sondern sind meist in größere Übungen der Teilstreitkräfte eingebunden. Ein Überblick.
Umfrage
Wenn die Bundeswehr übt, wird es häufig laut. Tiefflieger donnern durch die Luft, Kampfpanzer bekämpfen sich beim Gefechtsschießen, Marschkolonnen rollen durch Dörfer. Viele Menschen fühlen sich dadurch gestört. Doch zugleich gibt es viele Befürworterinnen und Befürworter. Denn nur ein einsatzfähige und einsatzbereite Bundeswehr kann Deutschland und seine Bündnispartner im Ernstfall verteidigen. Was meinen Sie?