„Es geht darum, individuelle Täterschaft nachzuweisen“
„Es geht darum, individuelle Täterschaft nachzuweisen“
- Datum:
- Ort:
- Berlin
- Lesedauer:
- 3 MIN
Beim Militär herrschen eigene Regeln und durchgesetzt werden sie von der Militärpolizei. Sie nimmt Ermittlungen auf, wenn es im Umfeld der Streitkräfte zu Dienstvergehen kommt oder sogar Straftaten verübt werden. Hauptmann David Grasmann von den Feldjägern der Bundeswehr schildert, wie die Ordnungshütenden in der Heimat und im Einsatz vorgehen.
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„Ich bin primär Soldat, der aber polizeiähnliche Aufgaben für die Bundeswehr wahrnimmt“, sagt Hauptmann David Grasmann von den Feldjägern der Bundeswehr zu „Nachgefragt“-Moderatorin, Frau Hauptmann Beate Schöne. Die Aufgaben der Militärpolizisten umfassten dabei „ein sehr breites Spektrum von einfachen Geschwindigkeitskontrollen in Kasernen über die Unterstützung bei Ermittlungen im dienstlichen Bereich bis hin zu komplexen Ermittlungen bei Todesursachen.“
Anlass für das Eingreifen der Feldjäger sei immer der Verdacht, dass ein Dienstvergehen oder eine Straftat vorliegen könnte, so der Leiter eines zehnköpfigen Ermittlungsteams. In Deutschland drehe sich die Arbeit vor allem um Verstöße gegen die Wehrdisziplinarordnung. „Die Ermittlungshandlungen beschränken sich sehr stark auf den dienstlichen Bereich.“ Zum Beispiel gehe es um Drogen- oder Verkehrsverstöße oder um den Diebstahl von Bundeswehreigentum. Sobald der Verdacht einer Straftat im Raum stehe, werde die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, so Grasmann. Diese stelle dann zusammen mit der Landespolizei eigene Ermittlungen an.
Etwas anders sehe es im Auslandseinsatz aus, so der Feldjäger-Offizier. „Dort kommen uns natürlich deutlich mehr Rechte als im Inland zu, weil es eben vor Ort keine funktionierende Polizei gibt und wir dann polizeiliche Aufgaben für zumindest die deutschen Soldaten mitübernehmen, die wir im Inland sonst nicht haben.“ Um die in Deutschland gewohnten polizeilichen Standards zu wahren, werde häufig das komplette Ermittlungsverfahren übernommen: Die Befragung von Zeugen und Sachverständigen, die Spurensicherung am Tatort, die Sichtung von schriftlichen und digitalen Dokumenten.
Allerdings seien die Ermittlungsarbeiten im Auslandseinsatz komplizierter als in Deutschland: „Meistens gibt nicht wie im Inland der Tatort die Arbeit vor, sondern die Rahmenlage.“ So müsse ein Tatort in einem Einsatzland wegen der Gefahr von Angriffen militärisch gesichert werden. Auch stehe man bei den Ermittlungen vor Ort häufig unter Zeitdruck. „Da hat man eine Stunde, maximal vielleicht zwei Stunden Zeit. Man muss möglichst viele Beweise vor Ort sichern, die man dann mitnehmen und vielleicht im Camp auswerten kann.“
Zentrales Element der Tatortarbeit sei die Dokumentation, so der Offizier der Feldjäger. „Die Foto- und Videografie ist sehr wichtig, außerdem die Vermessung – da nutzen wir sowohl den alten Maßstab als auch ganz moderne Geräte wie den 3-D-Laserentfernungsmesser – und dann noch die schriftliche Protokollierung.“ Es gehe um eine objektive Rekonstruktion des Sachverhaltes sowie um die Prüfung der bekannten Informationen auf ihre Plausibilität.
Das sei bei der Untersuchung mutmaßlicher Kriegsverbrechen nicht anders, so Grasmann. „Auch da geht es darum, den Täter zu identifizieren, den Tatort, die Tatzeit, den Modus Operandi.“ Es müssten möglichst viele Beweise für die Tat und ihre strafrechtliche Relevanz gesammelt werden. Gleiches gelte für die Ermittlung des oder der Tatverdächtigen. „Es geht ja darum, dass nicht nur einer Organisation zuzuweisen, sondern wirklich eine individuelle Täterschaft nachzuweisen. Und das unterscheidet sich nicht von der klassischen Tatort- und Ermittlungsarbeit.“