Militärischer Sicherheitsbereich – was ist das eigentlich?
Militärischer Sicherheitsbereich – was ist das eigentlich?
- Datum:
- Ort:
- Berlin
- Lesedauer:
- 3 MIN
„Unbefugtes Betreten verboten! Vorsicht – Schusswaffengebrauch!“ Die Warntafeln vor Kasernen der Bundeswehr sprechen eine deutliche Sprache. Sie kennzeichnen den Beginn eines militärischen Sicherheitsbereiches. Doch warum gibt es überhaupt einen militärischen Sicherheitsbereich und was sollte jeder wissen, der einen betritt?
Diebstahl von Waffen und Munition, Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge, tätliche Angriffe gegen Soldatinnen und Soldaten: Die Liste von Straftaten gegen Angehörige, Einrichtungen und Material der Bundeswehr ist lang. Auch Spionageversuche kommen vor, wenn auch weniger spektakulär als in Hollywood-Blockbustern. Vor diesen Gefahren muss die Bundeswehr sich selbst und auch alle sicherheitsrelevanten Informationen schützen. Aus diesem Grund unter anderem werden bestimmte Anlagen zu militärischen Sicherheitsbereichen erklärt.
Was ist ein militärischer Sicherheitsbereich?
Alle Einrichtungen der Bundeswehr werden als militärische Bereiche bezeichnet. Dazu zählen neben Kasernen und Übungsplätzen auch alle anderen Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr wie etwa Bundeswehrkrankenhäuser, die Universitäten der Bundeswehr oder von der Bundeswehr gemietete Büroräume.
Bestimmte militärische Bereiche werden zusätzlich zu militärischen Sicherheitsbereichen erklärt. Dazu gehören in der Regel besonders schutzbedürftige Gebäude oder Liegenschaften der Bundeswehr, etwa, weil dort Waffen lagern, geheime Informationen verarbeitet werden oder eine erhöhte Gefahr für politisch motivierte Angriffe besteht.
In militärischen Sicherheitsbereichen gelten besondere Regeln – nicht nur für Besucher, sondern auch für die Truppe selbst. So sind militärische Sicherheitsbereiche für den öffentlichen Zutritt gesperrt. Das heißt, sie dürfen nur mit einer Zugangsberechtigung betreten werden. Wachpersonal und Sicherheitskräfte wie die Feldjäger haben dort gesetzliche Eingriffsbefugnisse, um Angehörige und Material der Bundeswehr sowie verbündeter Streitkräfte wirksam schützen zu können.
Welche Befugnisse haben die Sicherheitskräfte?
Die Wach- und Sicherheitskräfte dürfen Personen, die sich im militärischen Sicherheitsbereich aufhalten, kontrollieren und nach ihrem Ausweis fragen. Verdächtigen sie jemanden einer Straftat gegen die Bundeswehr, weil etwa in eine Waffenkammer eingebrochen wurde, können sie Verdächtige auch vorläufig festnehmen.
Zudem dürfen sie die verdächtige Person oder deren Fahrzeuge durchsuchen und Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen. Bei Widerstand kann das Sicherheitspersonal auch Gewalt einsetzen, muss dabei aber stets auf die Verhältnismäßigkeit achten. Der Schusswaffengebrauch ist als letztes Mittel nur unter besonderen Umständen zulässig.
Was ist ein temporärer militärischer Sicherheitsbereich?
Die meisten militärischen Sicherheitsbereiche sind auf Dauer angelegt. Sie können jedoch auch vorübergehend eingerichtet werdet. Beispiele: Ein Flugzeug der Bundeswehr stürzt ab und die Unfallstelle muss abgesichert werden. Oder ein Gelöbnis in der Öffentlichkeit wird so gesichert, dass die Zeremonie nicht durch Unbefugte gestört wird. Dann kann die Bundeswehr zeitlich begrenzt auch außerhalb ihrer eigenen Liegenschaften Bereiche für die Öffentlichkeit sperren.
Wichtig: Ein temporärer militärischer Sicherheitsbereich muss von außen klar erkennbar sein, damit ein zufälliges Betreten ausgeschlossen ist. Sind Absperrband oder Seile nicht zur Hand, kann der militärische Führer, der den Sicherheitsbereich anordnet, auch eine Kette aus Soldatinnen und Soldaten bilden lassen oder Wachposten einteilen.
Besteht kein Grund mehr für die Sperrung, etwa, weil die Veranstaltung beendet ist oder die Unfallstelle abgesichert sowie Personen versorgt und Fahrzeuge geborgen sind, muss der eingerichtete militärische Sicherheitsbereich so schnell wie möglich wieder aufgehoben werden.
Was gibt es sonst zu beachten?
Militärische Sicherheitsbereiche sind nicht immer Sperrzonen, die nur von wenigen Menschen betreten werden dürfen. So zählen viele Kasernen einfach deswegen dazu, weil dort Munition und Waffen lagern. Wer bestimmte Regeln einhält und einen berechtigten Grund hat, kann sie trotzdem betreten. Zum Beispiel für den Besuch einer befreundeten Soldatin oder eines Soldaten.
Hierzu müssen sich Besucherinnen und Besucher vorher an der Wache anmelden, ausweisen und sich gegebenenfalls von einem Bundeswehrangehörigen abholen lassen. In jedem Fall sollten sie die Anweisungen des Wach- und Sicherheitspersonals befolgen und sich kooperativ verhalten.
Übrigens: Das Risiko, versehentlich einen militärischen Sicherheitsbereich zu betreten, ist gering. Er ist immer an Warntafeln zu erkennen, die gut sichtbar außerhalb des Bereiches angebracht sind.