Gleichberechtigung

Ein Urteil macht Geschichte

Ein Urteil macht Geschichte

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

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Die Elektronikerin Tanja Kreil bewirbt sich 1996 als Zeitsoldatin. Sie will zur Instandsetzung, wo auch Dienst an der Waffe geleistet wird. Weil das Grundgesetz  diesen für Frauen verbietet, wird ihre Bewerbung abgelehnt. Kreil zieht vor Gericht. 2000 gibt der Europäische Gerichtshof ihr recht – und ebnet tausenden anderen Frauen den Weg in die Truppe.

Eine junge Frau posiert vor einem Gebäude

Klägerin Tanja Kreil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die EUEuropäische Union-Richter entscheiden am 11. Januar 2000: Die Bundesrepublik Deutschland muss alle Bereiche der Bundeswehr für Frauen öffnen.

picture-alliance/dpa/Werner Baum

Zum Jahrtausendwechsel stehen viele Zeichen in Deutschland auf Veränderung – doch die beruflichen Chancen für Frauen in der Bundeswehr sind begrenzt. Zwar leisten rund 6.700 Soldatinnen freiwillig ihren Dienst in den Streitkräften, jedoch nur im Sanitätsdienst, dem militärischen Gesundheitswesen, und bei der Militärmusik. Denn an die Waffe dürfen Soldatinnen laut Grundgesetz nur zur Selbstverteidigung.

Wenige Jahre vorher – im Jahre 1996 – hat sich Tanja Kreil bei der Bundeswehr beworben. Sie will Soldatin in der Instandsetzungstruppe werden und als Waffenelektronikerin ihren Weg machen. Schließlich ist sie ausgebildete Elektronikerin und möchte ihre Fachkenntnisse auch in den Streitkräften einbringen. Doch die Bundeswehr lehnt ab – unter Verweis auf das Grundgesetz. In dessen Artikel 12a heißt es, Frauen dürften „auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“ – eine Bestimmung, die an sich dem Schutz der Frauen dienen soll.

Alte Regelung war diskriminierend

Tanja Kreil akzeptiert diese Entscheidung der Streitkräfte nicht und klagt – mit Erfolg. In seinem Urteil vom 11. Januar 2000 erklärt der Europäische Gerichtshof das jahrzehntelange Verbot für Frauen, in kämpfenden Einheiten der Bundeswehr dienen zu dürfen, für rechtswidrig. Begründung: Sei Frauen in der Bundeswehr der Dienst an der Waffe nicht erlaubt, so sei dies eine unzulässige Diskriminierung.

Die Politik reagiert und der umstrittene Artikel des Grundgesetzes wird geändert: Nun dürfen Frauen „auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“. Auch andere Gesetze werden angepasst und alle Laufbahnen und Bereiche der Bundeswehr für Frauen geöffnet - ein Meilenstein für die Gleichberechtigung.

Angetretene Soldaten stehen in einer Reihe nebeneinander

Auch auf hoher See für Deutschland im Einsatz: Frauen sind aus der Bundeswehr nicht mehr wegzudenken.

Bundeswehr/Nico Theska

20 Prozent Frauenanteil ist das Ziel

Auch Frauen können jetzt in der Kampftruppe Seite an Seite mit ihren männlichen Kameraden dienen und wie diese Verantwortung für die Verteidigung von Frieden und Freiheit übernehmen. Bereits im Februar 2000, also knapp einen Monat nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, gehen die ersten Bewerbungen von Frauen für den regulären Truppendienst bei der Bundeswehr ein. Im Juli 2001 beginnen dann auch die ersten Frauen ihre Offizierlaufbahn in kämpfenden Einheiten. Sogar bei den Spezialkräften gibt es heute Frauen, wenn auch noch nicht als Kommandosoldatinnen.  

Ziel der Bundeswehr ist es, den Anteil von Frauen in der Truppe auf 20 Prozent zu steigern. Aktuell dienen rund 24.300 Soldatinnen in den Streitkräften, davon 8.000 allein im Sanitätsdienst. Bei derzeit rund 183.000 Soldatinnen und Soldaten insgesamt müssen also noch rund 10.000 Frauen dazukommen, um das selbstgesteckte Ziel zu erreichen. Dennoch zeigt die Entwicklung der letzten 25 Jahre: Immer mehr Frauen entscheiden sich für eine Karriere als Soldatin in der Bundeswehr – einer Armee, in der Frauen selbstverständlich ihren gleichberechtigten Platz haben.

von Janet Watson

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