Mit 17 Jahren zur Bundeswehr
Mit 17 Jahren zur Bundeswehr
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Bei der Bundeswehr dürfen Menschen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, Freiwilligen Wehrdienst leisten oder als Zeitsoldat beziehungsweise Zeitsoldatin ihre Ausbildung beginnen. Doch diese Ausnahme ist an strenge Auflagen geknüpft.
Die Bundeswehr stellt Soldatinnen oder Soldaten mit frühestens 17 Jahren ein und dies nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Bundeswehr ermöglicht so Menschen, die noch nicht volljährig sind, den Einstieg in den Beruf. Der Anteil 17-Jähriger in der Truppe ist jedoch gering:
In 2024 wurden insgesamt rund 20.300 Soldatinnen und Soldaten in die Bundeswehr eingestellt, davon waren lediglich rund 2.200 junge Frauen und Männer 17 Jahre alt. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde binnen eines halben Jahres nach Dienstantritt volljährig.
Warum nicht mit 18?
Oft entscheiden sich junge Menschen schon vor ihrem 18. Geburtstag, welchen beruflichen Weg sie einschlagen möchten. Damit diejenigen, die sich mit 17 für eine Karriere in der Bundeswehr entscheiden, nicht gegenüber anderen Berufseinsteigerinnen und -einsteigern benachteiligt werden, können sie sie unter Auflagen beginnen.
Möchte jemand mit 17 Jahren Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr werden, wird in intensiven Auswahlgesprächen und Eignungstests geprüft, ob sie oder er die nötigen physischen und psychischen Voraussetzungen für diesen verantwortungsvollen Beruf mitbringt.
Zudem brauchen die 17-Jährigen das Einverständnis ihrer Eltern oder einer gesetzlichen Vertretung. Außerdem müssen sie die Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben, also – je nach Bundesland und besuchter Schulform – neun oder zehn Schuljahre absolviert haben.
Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können 17-Jährige ihre Grundausbildung beginnen. Dabei gelten strenge Auflagen und strikte Einschränkungen.
Schutz hat Vorrang
17-Jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden nicht in Einsätze oder ähnliche Auslandsmissionen geschickt. Sie dürfen Schusswaffen ausschließlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden. Zum Wachdienst in der Kaserne werden sie nicht eingeteilt, da hier ein möglicher Schusswaffengebrauch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
In den Ausbildungsstätten, in denen der Umgang mit Waffen geübt wird, stehen die jugendlichen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unter dem besonderen Schutz und der zusätzlichen Aufsicht durch die Vorgesetzten.