Personalgewinnung

Darum kommen Infoschreiben von der Bundeswehr

Darum kommen Infoschreiben von der Bundeswehr

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

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Den Bürgerdialog der Bundeswehr erreichen Anfragen zu einer Informationsaktion für Jugendliche: Mit einer Postwurfsendung weist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf Karriereoptionen in den Streitkräften hin. Warum darf es das? Woher hat die Bundeswehr die Daten? Und wie kann man gegen deren Nutzung Widerspruch einlegen?

Eine Soldatin hält eine Postkarte in den Händen, auf dem „Dein Jahr für Deutschland" steht.

Post von der Truppe: Die Bundeswehr informiert Jugendliche kurz vor der Volljährigkeit mit einer Postwurfsendung über Karrierechancen in den Streitkräften (Symbolfoto)

Bundeswehr/Tom Twardy

Die Bundeswehr sucht permanent qualifiziertes Personal, um ihren Auftrag zu erfüllen. Deshalb wirbt sie beispielsweise mit Videos auf Youtube für den Soldatenberuf, öffnet am Tag der Bundeswehr viele Kasernentore oder bietet Jugendlichen am Zukunftstag die Möglichkeit, in typische Tätigkeiten bei der Truppe hineinzuschnuppern.

Verwunderung wegen eines Schreibens

Eine Informationsmaßnahme sorgt nun bei manchen Bürgerinnen und Bürger für Verwunderung: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hatte mit Postwurfsendungen auf die Karrierechancen bei den Streitkräften hingewiesen. Die Leute irritierte aber nicht der Inhalt des Schreibens, sondern dessen Adressaten: Es richtete sich an ihren kurz vor der Volljährigkeit stehenden Nachwuchs.

Wie könne das sein, fragten Eltern das Team des Bürgerdialogs – und woher habe die Bundeswehr die Daten ihres Sohnes oder ihrer Tochter? Sei das nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz? Beantwortet wird diese Frage schon im Datenschutzhinweis, der auf jeder Sendung aufgedruckt ist.

Laut Paragraf 58c des Soldatengesetzes sind die kommunalen Meldebehörden nämlich verpflichtet, zum 31. März jeden Jahres ausgewählte persönliche Daten zu den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft an die Bundeswehr zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Ansprache per Post ist gesetzlich vorgesehen

Zweck ist laut den Absätzen 1 und 2 des Paragrafen die Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Der Gesetzgeber hat demnach die Nutzung von Postwurfsendungen zur Personalgewinnung durch die Bundeswehr ausdrücklich vorgesehen.

An die Bundeswehr übermittelt werden lediglich Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift. Wer erst gar nicht will, dass diese Daten herausgegeben werden, muss der Datenübermittlung gemäß Paragraf 58c Soldatengesetz bei der zuständigen Meldebehörde widersprechen. Die Daten, die das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erhalten hat, werden nach spätestens einem Jahr gelöscht. 

Alternativ kann die Tilgung der Informationen verlangt werden – die Behörde ist dann verpflichtet, die Daten umgehend zu löschen. Die E-Mail-Adresse steht auf jedem Infoschreiben.
 

von Timo Kather

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