Wie Natur und Umwelt trotz Übungsbetrieb geschont werden
Übungen sind der Schlüssel zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Damit die Tier- und Pflanzenwelt dabei nicht unter die Räder kommt, setzen die Streitkräfte unter anderem auf selbst ausgebildetes Umweltschutzpersonal. Worauf achten die Expertinnen und Experten – und was trägt der Übungsbetrieb selbst zum Naturschutz bei?
Um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten, übt die Bundeswehr ständig militärische Szenarien am Boden, in der Luft und auf dem Wasser. Dabei kommt auch schweres Gerät zum Einsatz – beispielsweise Kampfpanzer. Um die Natur nicht mehr zu strapazieren als unbedingt notwendig, wird der Umweltschutz bereits bei der Planung der Übungen berücksichtigt.
Lebensräume von Tieren und Pflanzen sollen geschont, Böden, Gewässer und Luft so sauber wie möglich gehalten werden. Dafür setzt die Bundeswehr auf Menschen vom Fach. Das Umweltschutzpersonal in den Bundeswehrdienstleistungszentren (BwDLZBundeswehr-Dienstleistungszentrum) und im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) stellt sicher, dass Umweltgesetze auch auf den Übungsplätzen der Bundeswehr und den Schießbahnen der Streitkräfte eingehalten werden.
Innerhalb Deutschlands sorgen Mitarbeiter der Abteilung für gesetzliche Schutzaufgaben beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) für den Schutz der Natur. Als Spezialistinnen und Spezialisten ihres Faches sind sie für die Umsetzung der Gesetze des Umwelt-, Brand- und Arbeitsschutzes sowie des Gefahrgutwesens zuständig.
Die Umweltschutzgesetze Deutschlands gelten grundsätzlich auch für die Bundeswehr. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchGBundesnaturschutzgesetz), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchGBundes-Immissionsschutzgesetz) sind Beispiele. Aber auch europäische Rechtsnormen sowie internationale und völkerrechtliche Normen müssen beachtet werden. Faustregel dabei ist: Die Umwelt soll nicht oder nur in einem nicht vermeidbaren Maße belastet werden.
Umwelt- und Naturschutz: Was tut die Bundeswehr?
Der Umwelt- und Naturschutz in den Streitkräften wird unter anderem von den 42 Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZBundeswehr-Dienstleistungszentrum) sichergestellt. Die Dienstleistungszentren beschäftigen Personal für den Umweltschutz und die Bereiche Ökologie, Naturschutz und Landschaftspflege. Sie sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben im Liegenschaftsbetrieb und bei der Unterhaltung der Infrastruktur und Freiflächen berücksichtigt werden.
Lärm, Erschütterungen, Feinstaub und Abgase gehören zum Betrieb auf Schießplätzen und Truppenübungsplätzen dazu. Um Menschen, Tiere und Natur vor Schadstoffen zu schützen, hält sich die Bundeswehr an die strengen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchGBundes-Immissionsschutzgesetz) für den Bau und den Betrieb von Schießbahnen und Schießplätzen, Munitionslagern und Müllentsorgungsanlagen.
Die Bundeswehr betreibt ein eigenes Lärmmanagement, damit es auf den Truppenübungsplätzen und den Schießanlagen nicht zu laut wird. Zum einen soll der Schießbetrieb ohne Einschränkungen durchgeführt werden können, zum anderen soll aber auch die Nachbarschaft möglichst wenig belästigt werden. Die Öffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften (ÖrABwÖffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften) überwacht als Aufsichtsbehörde den gesetzeskonformen Betrieb der Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchGBundes-Immissionsschutzgesetz).
Abfälle werden entsorgt, Umweltschäden behoben
Wie im Kasernenalltag auch werden Abfälle bei Übungen nicht einfach weggeworfen, vergraben oder verbrannt. Stattdessen wird der Müll systematisch getrennt und anschließend fachgerecht entsorgt. Dazu wird vor jeder Übung ein Entsorgungskonzept erstellt, welches auch Teil des Übungsbefehles ist.
Festgelegt wird unter anderem, welche Abfälle an welchen Sammeleinrichtungen abgegeben werden müssen, wo sich diese Einrichtungen befinden und welche Abfälle separat gesammelt werden müssen: zum Beispiel Küchen- und Speiseabfälle oder umweltschädliche Abfälle wie Batterien oder Altöl.
Ebenso werden Strategien zur Vermeidung und zur Verringerung von Abfällen entwickelt. Die Bundeswehr benutzt gezielt abfallarme Produkte und Verpackungen und verzichtet weitgehend auf Einweggeschirr. Damit von vorneherein möglichst wenig Müll entsteht, orientiert sich die Versorgung direkt am Bedarf der Soldatinnen und Soldaten.
Treten trotz aller Vorsicht umweltgefährdende Schadstoffe aus, werden Gegenmaßnahmen ergriffen. Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug auf einem Feld liegen bleibt, setzen Soldatinnen und Soldaten Auffangwannen oder Bindematten ein, damit der Boden nicht durch austretendes Öl oder Kraftstoff verschmutzt wird. Ist der Boden bereits kontaminiert, wird er abgetragen und erneuert.
Schutzgebiete auf Truppenübungsplätzen
Die Truppenübungsplätze der Bundeswehr sind Refugien für seltene und geschützte Pflanzen- und Tierarten und tragen so zum Naturschutz bei. Etwa die Hälfte der Flächen sind als Schutzgebiete ausgewiesen: entweder als Flora-Fauna-Habitate oder Vogelschutzgebiete.
Neben dem Übungsbetrieb werden die Lebensräume seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten durch zielgerichtete Landschaftspflegemaßnahmen gesichert und dauerhaft erhalten. Da diese Flächen weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich genutzt werden, kann sich die Tier- und Pflanzenwelt frei entfalten.
Am häufigsten kommen auf Truppenübungsplätzen sogenannte Offenland- beziehungsweise
Ob Wölfe in der Oberlausitz, Birkhühner in Munster oder Seeadler in Jägerbrück: Viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten kommen in den militärischen Sicherheitsbereichen vor. Da die Ruhe der Wildtiere lediglich von der übenden Truppe zu meist festen Zeiten, aber von niemandem sonst beeinträchtigt wird, können sie ungestört hier leben. Die Tiere gewöhnen sich an den Übungsbetrieb und nehmen ihn nicht mehr als Bedrohung wahr.