Überstunden: Bundeswehr führt Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte ein
Überstunden: Bundeswehr führt Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte ein
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Die Bundeswehr führt Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte ein: Im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums können sie Überstunden künftig sammeln. Die Testphase läuft bis Ende 2020.
Staatssekretär Gerd Hoofe als Vertreter des Ministeriums und Torsten Schmidt als Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Vereidigung haben am 18. Juni 2018 eine entsprechende Dienstvereinbarung unterzeichnet.
Ziel der Vereinbarung ist die flächendeckende Erprobung der Langzeitkonten. Die Teilnahme am Testlauf ist freiwillig und muss beantragt werden. Die Erprobungsphase soll bereits mit der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung starten und dauert bis zum 31. Dezember 2020. Anschließend wird der Testlauf evaluiert und eine Dauerregelung erarbeitet.
Langzeitkonto für Arbeitnehmer: Unterschiede zu Gleitzeit- und Mehrarbeitskonto
Zweck der Langzeitkonten ist es, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach längeren Phasen beruflicher Belastung die Möglichkeit zu geben, sich zum Beispiel bei vollem Entgelt zu erholen oder sich der Familie zu widmen. Der Vorteil gegenüber dem Gleitzeitkonto: Ein Zeitguthaben von mehr als 40 Stunden verfällt nicht zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
Eine Vergütung der auf dem Langzeitkonto angesammelten Überstunden ist nicht möglich – ein Unterschied zum Mehrarbeitskonto, bei dem nach drei Monaten eine Auszahlung der zusätzlich geleisteten Stunden beantragt werden kann.
Wie kann Zeitguthaben aufgebaut werden?
Zunächst muss die individuell vereinbarte Ansparphase von einem Jahr durchlaufen werden, bevor auf das Langzeitkonto zugegriffen werden kann. Dann kann die sogenannte Entnahmephase begonnen werden – natürlich nur, wenn keine dringenden dienstlichen Erfordernisse dagegensprechen. Das Guthaben auf dem Langzeitkonto bleibt auch bei einem Wechsel des Dienstpostens erhalten. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, muss das Konto vorher ausgeglichen werden.
Die gesammelten Überstunden können en bloc eingesetzt oder nach und nach als Teilzeitbefreiung genommen werden. Gehen Tarifbeschäftigte während der Freistellung in Elternzeit oder Mutterschutz, wird die Entnahmephase unterbrochen und entsprechend verlängert. Der Zeitraum der Freistellung kann zudem durch Urlaub verlängert werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Bei einer Entnahmezeit von maximal einem Monat muss der Antrag auf Freistellung mindestens eine Woche, bei einer Entnahmezeit von über einem Monat vier Wochen vor Beginn der Entnahmephase gestellt werden.
Wollen Tarifbeschäftigte länger als sechs Monate zu Hause bleiben, muss der Antrag drei Monate im Voraus gestellt werden. Dient die Entnahmephase der Pflege Angehöriger, braucht der Antrag in jedem Fall nur eine Woche im Voraus gestellt zu werden.