Bei Krieg und Krise: So evakuiert die Bundeswehr Deutsche aus dem Ausland
Politische Krisen, Naturkatastrophen, Epidemien: Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Land nicht mehr sicher ist. Kann ein Gastland ausländische Staatsangehörige nicht mehr schützen, obliegt es dem jeweiligen Heimatland, sie zu retten und zurück nach Hause zu holen. Die Evakuierung deutscher Bürgerinnen und Bürger übernimmt die Bundeswehr.
Es gibt zwei Formen der Evakuierung: die diplomatische Evakuierung und die militärische Evakuierungsoperation. In Deutschland ist das Auswärtige Amt für diplomatische Evakuierungen verantwortlich. Diese erfolgen grundsätzlich unbewaffnet. Maschinen der Bundeswehr können eingesetzt werden. Oftmals übernehmen aber zivile Transportunternehmen – beispielsweise Fluggesellschaften – diese Aufgabe.
Verschärft sich allerdings die Lage in einem Krisengebiet so weit, dass die an einer Evakuierung beteiligten Personen geschützt werden müssen, unterstützt die Bundeswehr. Bei einer militärischen Evakuierungsoperation werden Waffen mitgeführt, um den Schutz der zu Evakuierenden, aber auch den Schutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.
Sollte die Entscheidung für eine militärische Evakuierungsoperation fallen, wechselt die Verantwortung vom Auswärtigen Amt in das Verteidigungsministerium. Der Einsatz bewaffneter Kräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger muss grundsätzlich durch den Bundestag genehmigt werden, sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt. In diesem Fall muss gegebenenfalls eine nachträgliche Zustimmung eingeholt werden.
Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr übernimmt die Planung und Führung einer militärischen Evakuierungsoperation. Die Größe und Ausrüstung des Einsatzverbandes hängt vom Auftrag und von der Sicherheitslage im Einsatzland ab. Die Luftlandebrigade 1 der Division Schnelle Kräfte bildet aber stets den Kern des Einsatzverbandes. Militärische Evakuierungsoperationen werden in „schnelle“ und „robuste“ Evakuierungen unterschieden.
Schnelle Evakuierung
Bei der schnellen Evakuierung können deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger über den See- oder den Luftweg gerettet werden. Wie der Name verrät, geht es vor allem um Geschwindigkeit. Schnell rein, schnell raus. Voraussetzung ist ein Evakuierungspunkt in einem möglichst sicheren Umfeld im Krisengebiet. Bei der schnellen Luftevakuierung wäre dies zum Beispiel ein Flughafen. Je nach Entfernung zum Krisenland starten Flugzeuge entweder direkt aus Deutschland oder von einem nahegelegenen Gastland aus zur Rettung der Menschen.
Im Idealfall erreichen die zu Evakuierenden den Evakuierungspunkt im Krisengebiet eigenständig. Zur Unterstützung der deutschen Auslandsvertretung im Krisenland werden vor Ort Krisenunterstützungsteams, kurz KUTKrisenunterstützungsteam, eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Soldatinnen, Soldaten, zivile Experten und Expertinnen, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet sind und regelmäßig Evakuierungsszenarien üben.
Die KUTKrisenunterstützungsteam-Teams beraten die Diplomaten vor Ort, sammeln sicherheitsrelevante Informationen und bereiten die Evakuierung vor. Ziel ist, dass sowohl deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, aber auch auf Hilfe angewiesene Staatsangehörige anderer Nationen sicher und gut geschützt außer Landes gebracht werden können. KUTKrisenunterstützungsteam-Mitglieder arbeiten in zivil und sind unbewaffnet.
Der Verband zur Durchführung einer schnellen Evakuierung besteht aus Fallschirmjägern, Feldjägern und Sanitätern. Fallschirmjäger sichern nach der Landung den Flughafen und verhindern, dass potenzielle Störer das Flugzeug beschädigen oder sich unerlaubt Zugang verschaffen. Feldjäger registrieren die zu evakuierenden Personen. Sanitäter versorgen Patienten. Sind alle sicher an Bord, geht es entweder direkt oder über einen Zwischenstopp im Gastland zurück nach Deutschland.
Wenn sich eine Küste in der Nähe befindet, kann auch eine schnelle See-Evakuierung durchgeführt werden. Dies hängt davon ab, ob ein Schiff der Marine oder eines NATONorth Atlantic Treaty Organization/EUEuropäische Union-Verbandes in der Nähe ist. Ein Transit von Deutschland zum Krisenland dauert in der Regel zu lange.
Der aus Scharfschützen, Feldjägern und Sanitätern bestehende Verband zur schnellen See-Evakuierung wird von der Küsteneinsatzkompanie des Seebataillons in Eckernförde gebildet. Mit dem Flugzeug gelangen die Soldaten und Soldatinnen in ein Gastland mit einem sicheren Hafen nahe des Krisenlandes. Dort gehen sie an Bord des Schiffes.
Gibt es im Krisenland einen sicheren Hafen als Evakuierungspunkt, fahren die Marinesoldatinnen und -soldaten diesen an, um die zu evakuierenden Personen an Bord zu nehmen. Ist dies nicht der Fall, ankert das Schiff in sicherer Entfernung. Mit Booten werden dann die Menschen von Land zum Schiff gebracht. Die Sicherung des Schiffes und der Menschen übernehmen dann die Marinekräfte.
Robuste Evakuierung
Ist die Lage im Krisenland so gefährlich, dass die zu evakuierenden Personen nicht mehr eigenständig zum Evakuierungspunkt kommen können, kommen die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr zu ihnen. In diesem Fall spricht man von einer robusten Evakuierung. Robust bezieht sich auf die Durchsetzungsfähigkeit der Truppe. Das bedeutet, dass sie sich im extremsten Fall den Weg bis zu den zu Evakuierenden freikämpft, um diese aus dem Krisengebiet zu bringen. Hierzu haben die Soldaten und Soldatinnen zusätzliche Fahrzeuge sowie Waffen dabei.
Der Einsatzverband setzt sich aus Kräften des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und des Sanitätsdienstes zusammen. In einem Gastland nahe des Krisenlandes wird eine Militärbasis aufgebaut, die auch ein medizinisches Rettungszentrum beherbergt. Je nach Entfernung fliegen oder fahren die Soldaten und Soldatinnen von dort aus in das Krisengebiet und sammeln die zu Evakuierenden an vereinbarten Treffpunkten ein.
Auf Evakuierungsrouten bringen sie die Personen zu Evakuierungspunkten wie Flughäfen oder Häfen, von wo aus sie außer Landes gebracht werden. Lässt die Bedrohungslage oder auch die geographische Lage eine Evakuierung per Flugzeug oder Schiff nicht zu, ist es möglich eine Landevakuierung durchzuführen. Per Fahrzeug geht es in ein sicheres Nachbarland. Wichtig ist dabei, dass ab dem Grenzübertritt die Verantwortung für die Evakuierung und die weitere Rückführung an das Auswärtige Amt zurückgeht und nicht mehr beim Verteidigungsministerium liegt.