Achtung Minen! Das Wichtigste zu Landminen kurz erklärt
Achtung Minen! Das Wichtigste zu Landminen kurz erklärt
- Datum:
- Ort:
- Berlin
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Minen sind nicht gleich Minen. Wir erklären, was der Unterschied zwischen Schützenabwehr- und Panzerabwehrminen ist, wozu sie eingesetzt werden und warum die einen völkerrechtlich geächtet sind und die anderen nicht.
Landminen gelten als heimtückische Waffen – weltweit werden nach Angaben der Bundesregierung monatlich rund 2.000 Menschen durch Minen verletzt oder getötet. Schätzungen gehen davon aus, dass auf der Welt zwischen 80 und 100 Millionen nicht geräumte Landminen liegen. Vor allem nicht markierte Minenfelder sind für die Zivilbevölkerung eine große Gefahr. Die größte Bedrohung besteht in Bürgerkriegsgebieten, in denen von den beteiligten Parteien Minen und Minensperren verlegt wurden, ohne sie zu dokumentieren.
Konvention gegen Antipersonenminen
Schützenabwehr- oder Antipersonenminen sind nach der Ottawa-Konvention seit 1. März 1999 völkerrechtlich verboten. Das gilt ebenso für Sprengfallen – militärisch als versteckte Ladungen bezeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern dieses völkerrechtlichen Vertrages – Staaten wie China, Russland oder die USA dagegen sind der Konvention bis heute nicht beigetreten. Bislang haben 164 Staaten den Vertrag ratifiziert.
Mine ist nicht gleich Mine
„Die Bundeswehr unterscheidet zwischen Schützenabwehr-, Panzerabwehr- und Spezialminen“, erklärt Oberstabsfeldwebel Meik B.* Der Kampfmittelbeseitiger hat jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den gefährlichen Sprengkörpern. Schützenabwehr- oder Antipersonenminen sollten – meist durch Splitterwirkung – Personen verletzen oder töten, während Panzerabwehrminen sich gegen Fahrzeuge richteten, erklärt der Fachmann. „Schützenabwehrminen sind relativ klein und leicht, meist zwischen 100 und 900 Gramm schwer, Panzerabwehrminen dagegen können bis zu 15 Kilogramm schwer sein.“
Während es – entsprechend der Ottawa-Konvention – in der Bundeswehr keine operativen Bestände an Schützenabwehrminen mehr gibt, verfügt die Truppe über verschiedene Panzerabwehrminen. Spezialminen sind etwa die Panzerabwehrrichtmine – eine durch einen Lichtwellenleiter ausgelöste Art Panzerfaust auf einem Dreibein zur Absicherung von Straßen oder Wegen. Der Einsatz von Panzerabwehr- und Spezialminen ist laut Völkerrecht erlaubt.
Wofür werden Minen genutzt?
„Minensperren schränken die Bewegungsmöglichkeiten des Gegners ein, verlangsamen sein Vorgehen und lenken, kanalisieren oder halten seine Kräfte auf,“ beschreibt Meik B. Minen seien grundsätzlich eine eher defensive Waffe. Die größte Wirkung hätte eine Minensperre, wenn sie von eigenen Soldatinnen und Soldaten überwacht würde. Das bedeutet: Die Seite, die die Sperre verlegt hat, kann mit ihren Waffen verhindern, dass die Gegenseite die Sperre räumt.
In der Bundeswehr werden Minensperren grundsätzlich immer dokumentiert. Es ist also schriftlich festgehalten, wo Minen liegen. Minen können nicht nur per Hand oder maschinell ausgebracht, sondern auch mit Artillerie oder Raketen verschossen werden. Eine solche Wurfminensperre kann schnell verlegt werden, um etwa gegnerische Einbrüche abzuriegeln oder Flanken zu sichern. Die Wurfminen detonieren nach einer eingestellten, maximal 96 Stunden dauernden Zeit von selbst. Das Terrain ist dann wieder minenfrei.
*Name zum Schutz des Soldaten abgekürzt.