Der neue Partner: Die Unfallversicherung Bund und Bahn

Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung für berechtigte ehemalige Soldatinnen und Soldaten übernimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn die Leistungserbringung im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Unfallversicherung Bund und Bahn erbringt im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die medizinische und orthopädische Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch. Das bedeutet eine deutliche Verbesserung des Leistungsniveaus, da Leistungen mit allen geeigneten Mitteln eingesetzt werden. Somit erreichen wir eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte zielgerichtete Versorgung.

Die Weiterzahlung einer zustehenden Ausgleichszahlung ab dem 1. Januar 2025 ist nicht abhängig von der Vorstellung bei einer Durchgangs-Ärztin oder einem Durchgangs-Arzt (D-Arzt).

Solange Sie also keine Beschwerden haben und keine medizinische Versorgung Ihrer schädigungsbedingten Gesundheitsstörungen benötigen, brauchen Sie nicht bei einem D-Arzt vorstellig werden. Bitte wenden Sie sich nur dann an einen D-Arzt, wenn Sie eine Heilbehandlung oder eine Verordnung für Medikamente etc. wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolge benötigen.

Weitere Informationen zum Verfahren können Sie dem Begrüßungsschreiben der Unfallversicherung Bund und Bahn entnehmen

Hier finden Sie auch D-Ärztinnen und D-Ärzte in Ihrer Nähe: 
https://diva-online.dguv.de/diva-online/

Wenn Sie Unterstützung bei der Suche einer geeigneten D-Ärztin oder eines geeigneten D-Arztes benötigen, wenden Sie sich ab dem 1. Januar 2025 an die UVB unter:

Telefon: 04421 407-4007
E-Mail: SEGSoldatenentschädigungsgesetz@uv-bund-bahn.de
Zentrale Postanschrift SEGSoldatenentschädigungsgesetz:
Unfallversicherung Bund und Bahn
26392 Wilhelmshaven