Was sind Anwärterbezüge bei der Bundeswehr?

Was sind Anwärterbezüge bei der Bundeswehr?

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Wer ist Anwärterin oder Anwärter?

Anwärterinnen und Anwärter im öffentlichen Dienst sind Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf, die je nach Laufbahn den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst absolvieren. Während dieser Zeit erhalten sie Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 59 bis 66 BBesGBundesbesoldungsgesetz).

Die Anwärterbezüge setzen sich zusammen aus dem Anwärtergrundbetrag sowie gegebenenfalls

  • dem Anwärtersonderzuschlag,
  • dem Familienzuschlag,
  • den vermögenswirksamen Leistungen,
  • Zulagen und Vergütungen.

Anwärtergrundbetrag

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter erhalten einen Anwärtergrundbetrag in Abhängigkeit von der angestrebten Laufbahn.

Die Höhe des Anwärtergrundbetrages richtet sich nach Anlage VIII (zu § 61) BBesGBundesbesoldungsgesetz.

Anwärtersonderzuschlag

Ein Anwärtersonderzuschlag wird in vom BMVgBundesministerium der Verteidigung bestimmten Laufbahnen ausgebracht, in denen ein Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht.

Familienzuschlag

Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen Familienzuschlag zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag, wenn sie verheiratet sind und/oder kindergeldberechtigte Kinder haben.

Vermögenswirksame Leistungen

Anwärterinnen und Anwärter haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach dem Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.  Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Dienstherr für den Beamten, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit anlegt. Nähere Informationen und den entsprechenden Antrag hält das zuständige Bundesverwaltungsamt bereit.

Zulagen und Vergütungen

Zulagen und Vergütungen werden Anwärterinnen und Anwärtern gewährt, wenn dies gesetzlich besonders bestimmt ist. Beispiel hierfür ist die Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 8a.

Wann entsteht der Anspruch auf Anwärterbezüge und wann werden sie gezahlt?

Ein Anspruch auf Anwärterbezüge entsteht ab dem Tag der wirksamen Ernennung zur Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter. Die Anwärterbezüge werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 Abs. 4 BBesGBundesbesoldungsgesetz). Die Zahlung der Anwärterbezüge erfolgt über das Bundesverwaltungsamt. Das Bundesverwaltungsamt hat unter folgendem Link einen Rechner für die Ermittlung der Höhe der Anwärterbezüge bereitgestellt.

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